Wahl der Vertreter*innen der Stadt Aachen im Kreispolizeibeirat
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadtwähltzu Mitgliederndes Kreispolizeibeirates:
Mitglieder:Stellvertreter:
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 15 des Polizeiorganisationsgesetzes (POG) besteht der Polizeibeirat bei der Kreispolizeibehörde aus 11 Mitgliedern.
§ 17 POG - Wahl der Mitglieder:
“Die Vertretungen der Kreise und der kreisfreien Städte wählen für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte die Mitglieder des Polizeibeirats und ihre Stellvertreterinnen sowie Stellvertreter im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer. In den Polizeibeirat können auch andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder, Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt werden; ihre Zahl darf die der Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreichen. Beamtinnen und Beamte, Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter der Polizei können nicht Mitglieder, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter in einem Polizeibeirat sein.
Die Stadt Aachen hatte bisher für den Kreispolizeibeirat die nachgenannten 5 Mitglieder bzw. stellv. Mitglieder bestellt:
Mitglieder:Stellvertreter/in:
RatsfrauElke Eschweiler (CDU)Ratsherr Bruynswyck (CDU)
Ratsherr Jakob von Thenen (CDU)Ratsherr Christian Krenkel (CDU)
RatsherrPatrick Deloie (SPD)Ratsherr Michael Servos (SPD)
RatsfrauUlla Griepentrog (GRÜNE)Ratsherr Jonas Paul (GRÜNE)
Sachk. Bürger Lasse Klopstein (LINKE)Stv. Sachk.Bürger Eduard Hilgert (LINKE)
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KI-Analyse
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SonstigesVerfahrensstand
AbgeschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 17.2.2026