Vorlage·FB 11/0408/WP17·4. November 2020
Vereidigung und Amtseinführung der Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen
Inhalt
Beratungsfolge
Beschlossen
1 BeratungErläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
./.
In Vertretung
Annekathrin Grehling
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach den Vorgaben des § 65 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird die Oberbürgermeisterin von der/dem Vorsitzenden (ehrenamtliche/r Stellvertreter*in oder Altersvorsitzende/r) in der Sitzung des Rates vereidigt und in ihr Amt eingeführt.
Dokument
Sammeldokument öffentlich67.4 KB
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Kategorien
Ratsbetrieb
Schlagworte
AmtsverpflichtungRatsvorsitz
Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
AbgeschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 17.2.2026