Vorlage·BA 1/0241/WP17·11. November 2020

Einführung und Verpflichtung des Bezirksbürgermeisters bzw.der Bezirksbürgermeisterin durch den Altersvorsitzenden

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die feierliche Einführung des Bezirksbürgermeisters folgt einem festgelegten Verfahren nach der Gemeindeordnung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Entfällt

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 67 Abs. 4 GO.NW wird der Bezirksbürgermeister bzw. die Bezirksbürgermeisterin von dem Altersvorsitzenden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtungsform wird in der Weise vollzogen, indem der Bezirksbürgermeister die Bezirksbürgermeisterin sein / ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“

(Der letzte Satz kann entfallen.)

Dokument

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Die feierliche Einführung des Bezirksbürgermeisters folgt einem festgelegten Verfahren nach der Gemeindeordnung.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AmtsverpflichtungBezirksbürgermeisterGemeindeordnung

Betroffene Gruppen

Bezirksbürgermeister

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
Geändert
5.4.2026
Technische Details