Einführung und Verpflichtung des Bezirksbürgermeisters bzw.der Bezirksbürgermeisterin durch den Altersvorsitzenden
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die feierliche Einführung des Bezirksbürgermeisters folgt einem festgelegten Verfahren nach der Gemeindeordnung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Entfällt
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 67 Abs. 4 GO.NW wird der Bezirksbürgermeister bzw. die Bezirksbürgermeisterin von dem Altersvorsitzenden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtungsform wird in der Weise vollzogen, indem der Bezirksbürgermeister die Bezirksbürgermeisterin sein / ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“
(Der letzte Satz kann entfallen.)
Dokument
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Worum geht es?
Die feierliche Einführung des Bezirksbürgermeisters folgt einem festgelegten Verfahren nach der Gemeindeordnung.
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
- Geändert
- 5.4.2026