Vorlage·BA 3/0225/WP17·3. November 2020

Wahl des/der Bezirksbürgermeisters/in und seiner Stellvertreter/innen

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Wahl des/der Bezirksbürgermeisters/in bzw. seiner Stellvertreter/innen richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S 666) mit späteren Änderungen.

Gemäß § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 67 Abs. 2 – 5 GO NW wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte unter der Leitung des/der Altersvorsitzenden ohne Aussprache den/die Bezirksbürgermeister/in und eine/n oder mehrere Stellvertreter/innen. Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Bei der Wahl der Stellvertreter/innen sind die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

Bezirksbürgermeister/in ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, erste/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, zweite/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw.; Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.


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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

WahlverfahrenBezirksbürgermeisterStellvertreter

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
Geändert
17.2.2026
Technische Details