Vorlage·BA 2/0157/WP17·11. November 2020

Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter/-innen der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der übrigen Mitglieder/-innen der Bezirksvertretung durch die Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

Erläuterungen

Erläuterungen:


Gemäß § 67 der Gemeindeordnung NRW werden die Stellvertreter/-innen der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmnung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Dokument

Sammeldokument öffentlich84.6 KB
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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

VerpflichtungBezirksvertretung

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
B 2 - Bezirksamt Aachen-Eilendorf
Geändert
17.2.2026
Technische Details