Vorlage·BA 2/0157/WP17·11. November 2020
Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter/-innen der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der übrigen Mitglieder/-innen der Bezirksvertretung durch die Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister
Inhalt
Beratungsfolge
Geändert beschlossen
1 BeratungErläuterungen
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 67 der Gemeindeordnung NRW werden die Stellvertreter/-innen der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmnung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Dokument
Sammeldokument öffentlich84.6 KB
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Kategorien
Ratsbetrieb
Schlagworte
VerpflichtungBezirksvertretung
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- B 2 - Bezirksamt Aachen-Eilendorf
- Geändert
- 17.2.2026