Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der AWA Entsorgung GmbH
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt schlägt die folgenden Personen und ihre Vertretung zur Bestellung in den Aufsichtsratder AWA Entsorgung GmbH durch die ZEW-Verbandsversammlung vor:
1.) __________________ (Oberbürgermeisterin oder Vertretung)
2.) __________________
3.) __________________
4.) __________________
5.) __________________
6.) __________________
7.) __________________
Stellvertretung:
zu 1.) __________________ (Oberbürgermeisterinoder Vertretung)
zu 2.) __________________
zu 3.) __________________
zu 4.) __________________
zu 5.) __________________
zu 6.) __________________
zu 7.) __________________
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gem. § 11 des Gesellschaftsvertrags der AWA Entsorgung GmbH werden die Mitglieder des
Aufsichtsrates und ihre jeweilige Stellvertretung durch die Verbandsversammlung des ZEW bestellt und in denAufsichtsrat entsandt.Nach § 113 Abs. 3 GO NRW gehört der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagenerBediensteter der Gemeinde dem Aufsichtsrat an, wenn die Stadt mit mehr als einem Mitglied imAufsichtsrat vertreten ist.
Zuletzt haben folgende Personen die Interessen der Stadt Aachen im Aufsichtsrat der AWA
Entsorgung mbH vertreten:
1.) Beigeordneter Dr. Markus Kremer
2.) Ratsherr Ferdinand Corsten (CDU)
3.) Ratsherr Peter Blum (FDP)
4.) Ratsherr Ralf Demmer (CDU)
5.) Ratsfrau Fabia Kehren (SPD)
6.) Ratsfrau Daniela Parting (SPD)
7.) Helmut Ludwig (Grüne)
Stellvertretung:
zu 1.) Beigeordneter Prof. Dr. Manfred Sicking
zu 2.) Ratsfrau Iris Lürken (CDU)
zu 3.) sachkundiger Bürger Dr. Nils Brodowski (FDP)
zu 4.) Ratsherr Alexander Gilson (CDU)
zu 5.) sachkundiger Bürger Claus Haase (SPD)
zu 6.) Ratsfrau Sybille Reuß (SPD)
zu 7.) sachkundiger Bürger Harald Schmitz-Reiber (Grüne)
Eine „fachkundige Person (z.B. Umweltdezernent)“kann als beratendes Mitglied (nebst Stellvertretung) direkt von der StadtAachen in den Aufsichtsrat entsandt werden.
Da bisher Herr Dr. Kremer als zuständiger Beigeordneter auch stimmberechtigtes Aufsichtsratsmitglied ist, wurde zuletzt auf die Besetzung dieses lediglich beratenden Sitzes (und der Stellvertretung) verzichtet. Dabei kann es aus Sicht der Verwaltung bis auf weiteres auch bleiben. Bei Bedarf könnte jederzeit ein beratendes Mitglied (nebst Vertreter) durch den Rat entsandt werden.
Am 4.12.2020 soll nach derzeitiger Planung die letzte Sitzung 2020 des Aufsichtsrates der AWA stattfinden. Für den Fall, dass vorher keine Sitzung der formell entsendenden Verbandsversammlung des ZEW stattfinden wird, würde dann noch der Aufsichtsrat der AWA ein letztes Mal in alter Besetzung tagen.
Dokument
KI-Analyse
Projekt
Aufsichtsrat AWA Entsorgung GmbH
Auch: AWA Aufsichtsrat, AWA Entsorgung
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Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 17.2.2026