Vorlage·FB 20/0323/WP17·18. November 2020

Vertretung der Stadt in Haupt- und Gesellschafterversammlungen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wer vertritt die Stadt in Gesellschafterversammlungen? Die Verwaltung klärt die Vertretungsregelungen für städtische Beteiligungen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rat beschließt, mit der Vertretung der Stadt Aachen in allen Haupt- und Gesellschafterversammlungen sowie entsprechenden Organen von juristischen Personen, an denen die Stadt Aachen unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, Frau Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen und im Falle ihrer Verhinderung Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling zu beauftragen.

Die Benannten haben jeweils das Recht, einen Bediensteten/eine Bedienstete der Stadt Aachen zu bevollmächtigen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW haben die Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, die Interessen der Gemeinde zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Rates und seinerAusschüsse gebunden.Nach § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den in Absatz 1 genannten Gremien. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, „… muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.“.

Der Rat hat zuletzt in seiner Sitzung am 02.07.2014Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp und im Falle seiner Verhinderung Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling mit der Vertretung der Stadt in

allen Haupt- und Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist, beauftragt.

Darüber hinaus wurde beiden das Recht eingeräumt, einen Bediensteten der Stadt Aachen zu bevollmächtigen.

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Worum geht es?

Wer vertritt die Stadt in Gesellschafterversammlungen? Die Verwaltung klärt die Vertretungsregelungen für städtische Beteiligungen.

Projekt

Vertretung in Gesellschafterversammlungen

Kategorien

WirtschaftRatsbetrieb

Schlagworte

Städtische BeteiligungenVertretungsrechtGemeindeordnung NRW

Betroffene Gruppen

GewerbetreibendeStädtische Unternehmen

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
17.2.2026
Technische Details