Vorlage·E 26/0001/WP18·16. Dezember 2020

Jahresabschluss und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2019

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Jahresabschluss des städtischen Gebäudemanagements gibt Einblick in die finanzielle Lage und die Entwicklung der Immobilienbewirtschaftung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


1.Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2019 mit einer Bilanzsumme von 639.213.433,18 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von - 11.768.562,13 Euro festzustellen.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresverlust aus 2019 auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Betriebsausschuss beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Absatz 5 EigVO NRW.

Jahresabschluss und Lagebericht 2019 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt des zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch ausstehenden Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.

2. Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt

Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2019 mit einer Bilanzsumme von 639.213.433,18 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von – 11.768.562,13 Euro festzustellen.

Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2019 auf neue Rechnung vorzutragen.

Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses gemäß § 4 c) der EigVO NRW.

Jahresabschluss und Lagebericht 2019 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalnieder-schrift beigefügt.

Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt des zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch ausstehenden Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Gemäß § 5 der Betriebssatzung und § 26 der EigVO NRW sind der von der Betriebsleitung zu erstellende Jahresabschluss und der Lagebericht dem Betriebsausschuss vorzulegen, damit dieser die Feststellung nach § 9 der Betriebssatzung durch den Rat vorbereiten kann.

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht.

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 weist zum 31.12.2019 eine Bilanzsumme von 639.213.433,18 Euro (Vorjahr: 650.195.468,33 Euro) und einen Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von - 11.768.562,13 Euro (Vorjahr: - 11.835.597,52 Euro) aus.

Der Betrieb schließt auch in 2019 mit einem Verlust ab. Ursächlich für diesen Verlust sind die dem Betrieb seit 2008 nicht mehr vollständig erstatteten gebäudebezogenen Abschreibungen im Zusammenhang mit der Umstellung des städtischen Haushalts auf die Vorschriften des NKF-Gesetzes. Aus diesem Grund war auch für das Wirtschaftsjahr 2019 ein planmäßiger Verlust in Höhe von 11,9 Mio. Euro zu erwarten; dieser fiel aufgrund von Verbesserungen im operativen Bereich letztlich um 131.000 Euro niedriger aus.

Laut § 10 der EigVO NRW ist ein Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen, wenn hierdurch die erforderliche Eigenkapital-ausstattung des Betriebes nicht gefährdet wird. Da diese aufgrund der aktuellen Eigenkapitalquote des Betriebes nicht gefährdet wird - sie beträgt 21,5 % (Vorjahr: 23,0 %) unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages aus 2019 und incl. der eigenkapitalähnlichen Mittel 39,7 % (zum Vergleich Vorjahr 40,8 %) - schlägt die Betriebsleitung in Abstimmung mit der Finanzverwaltung vor, den Jahresverlust 2019 auf neue Rechnung vorzutragen.

Gemäß EigVO § 10 kann ein nach Ablauf von 5 Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung der Einrichtung zulässt. Mit Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2013 vom 10.12.2014 hat der Rat der Stadt Aachen diesem Ausgleich i.S. eines Vorratsbeschlusses auch für Folgejahre zugestimmt. Somit wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2019 eine Verrechnung der Verluste aus 2014 mit der Gewinnrücklage und der Kapitalrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vorgenommen.

Es ergibt sich mit Stand 31.12.2019 ein noch verbleibender Verlustvortrag aus Vorjahren der Jahre 2015 bis einschließlich 2019 von insgesamt 45.000.382,20 Euro (Vorjahr: 44.798.501,61 Euro).

Mit Beschlussfassung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 und Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW vom 15.12.2016 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRV AG, Kronprinzenstraße 10, 45128 Essen, u.a. mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 betraut. Die BRV AG hat den Abschluss zum 31.12.2019 geprüft und mit Datum vom 10.09.2020 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Abschlussbericht wurde der Gemeindeprüfungsanstalt durch die BRV AG zur Erteilung des Prüfvermerks übersandt.

Eine Stellungnahme der Gemeindeprüfungsanstalt liegt noch nicht vor. Die Beschlüsse stehen somit unter dem Vorbehalt des Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.

Hinweis

Wegen des beträchtlichen Umfanges des Prüfungsberichtes wurde dieser aus Kostengründen in gedruckter Form lediglich den Mitgliedern des Betriebsausschusses, der Finanzverwaltung und dem Fachbereich Rechnungsprüfung zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Rates werden gebeten, bei Bedarf über das Ratsinformationssystem „Allris“ im Intranet Einsicht in den Prüfungsbericht zu nehmen.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

Karte wird geladen…

Dokument

Sammeldokument öffentlich3.3 MB
PDF-Viewer wird geladen...

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

GBM Aachen JA 2019
3.4 MB · PDF

Projekt: Jahresabschluss Gebäudemanagement

Zum Projekt

Der Jahresabschluss 2024 des Gebäudemanagements weist einen Verlust von 13,71 Mio. Euro aus, der auf nicht erstattete Abschreibungen und gestiegene Heizkosten zurückzuführen ist.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Haushalt & FinanzenAbgeschlossen9. Dez. 2015 – 28. Jan. 202612 Vorlagen
Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Der Jahresabschluss des städtischen Gebäudemanagements gibt Einblick in die finanzielle Lage und die Entwicklung der Immobilienbewirtschaftung.

Projekt

Jahresabschluss Gebäudemanagement

Kategorien

Haushalt & Finanzen

Schlagworte

BilanzFinanzberichtImmobilienwirtschaft

Handlungstyp

Kenntnisnahme

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Anhörung
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
17.2.2026
Technische Details