Vorlage·E 26/0008/WP18·8. Dezember 2020

Einführung und Verpflichtung der noch nicht verpflichteten Mitglieder des Betriebsausschusses Gebäudemanagement durch den Ausschussvorsitzenden

Inhalt

Beratungsfolge

Beratung
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Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Verpflichtung neuer Mitglieder des Betriebsausschusses Gebäudemanagement zur gesetzmäßigen Aufgabenwahrnehmung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NRW werden die noch nicht verpflichteten Ausschussmitglieder von dem Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, in dem die Ausschussmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und

meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“

Dokument

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Verpflichtung neuer Mitglieder des Betriebsausschusses Gebäudemanagement zur gesetzmäßigen Aufgabenwahrnehmung.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AusschussarbeitVerpflichtung

Betroffene Gruppen

Ausschussmitglieder

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
17.2.2026
Technische Details