Vorlage·FB 61/0013/WP18·21. Januar 2021

Fahrplananpassung auf der Linie 51

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Mehr Busse für Pendler: Soll der 10-Minuten-Takt der Linie 51 über die Stadtgrenze hinaus verlängert werden?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung und der ASEAG zur Kenntnis und stimmt der vorgesehenen Ausweitung des 10-Minuten-Taktes auf der Linie 51 in das Gebiet der StädteRegion Aachen zum Fahrplanwechsel im Juni 2021 zu.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf der Krefelder Straße mit dem dort ansässigen Einzelhandel, dem Finanzamt, dem Jobcenter und dem neuen Wohngebiet "Am alten Tivoli" ist nachmittags das Fahrtenangebot der Linie 51 durch eine Verdichtung auf einen 10-Minuten-Takt im August dieses Jahres wesentlich verbessert worden. Durch die Taktverdichtung werden die teils sehr vollen Linienbusse spürbar entlastet und die Beförderungsqualität gesteigert. Aktuelle Zähldaten sind derzeit aufgrund der Pandemie nur bedingt aussagekräftig. Eine belastbare Evaluation der Taktverdichtung kann frühestens im Frühjahr 2021 erfolgen.

Da viele Kunden und ÖPNV-Nutzer auf dieser Achse auch aus der benachbarten Stadt Würselen kommen, ist es sinnvoll, den dichteren Takt über die Stadtgrenze hinaus bis nach Würselen zu verlängern und dadurch auch einen Anreiz zu schaffen, von Würselen aus mit dem ÖPNV nach Aachen zu fahren. Ggf. ist eine Fortführung des 10-Minuten-Taktes bis Alsdorf oder sogar bis Baesweiler möglich.

Für die Verlängerung des bestehenden 10-Minuten-Taktes auf der Linie 51 nachmittags fallen auf Aachener Stadtgebiet für die Strecke zwischen der derzeitigen letzten Haltestelle Eulershof (ehem. Polizeipräsidium), die mit dem 10-Minuten-Takt bedient wird, und der Stadtgrenze zusätzlich insgesamt ca. 4.300 Nutzwagen-km / Jahr an. Je nachdem, wie weit der 10-Minuten-Takt ausgedehnt wird, kommen noch zwischen 35.000 und 149.000 Nutzwagen-km / Jahr auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen hinzu. Auf Aachener Stadtgebiet fallen anteilige Kosten in Höhe von ca. 15.000 € an. Die Kosten sind nicht Bestandteil der Wirtschaftsplanung der ASEAG und erhöhen voraussichtlich in vollem Umfang den städtischen Zuschuss an die E.V.A. GmbH.

Für den Fahrplanwechsel im Juni 2021 werden derzeit mehrere Fahrplanmaßnahmen geprüft und finanziell bewertet. Diese Maßnahme hat eine besondere regionale Bedeutung und ist bereits am 07.07.2020 in Würselen so beschlossen worden. Die Verwaltung empfiehlt daher dem Mobilitätsausschuss, dieser Fahrplanmaßnahme für 2021 zuzustimmen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen*

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Finanzielle Auswirkungen im Text

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Mehr Busse für Pendler: Soll der 10-Minuten-Takt der Linie 51 über die Stadtgrenze hinaus verlängert werden?

Projekt

Taktverdichtung Linie 51

Auch: Linie 51 Würselen

Strategien & Programme

Nahverkehrsplan Aachen

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

ÖPNVTaktungPendlerverkehr

Betroffene Gruppen

PendlerAnwohner Krefelder StraßeÖPNV-Nutzer

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
17.2.2026
Technische Details