Schenkung an die städtische Kindertageseinrichtung Franz-Wallraff-Straße 2
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Eine städtische Kindertagesstätte fördert mit einem Bildungsprogramm nachhaltige Ernährung und Umweltbewusstsein bei Kindern. Dafür wird eine finanzielle Beteiligung an einem langfristigen Projekt ermöglicht.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung des Kinder- und Jugendausschusses, die Annahme der Schenkung.
2.Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat die Annahme der Schenkung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Franz-Wallraff-Straße 2 wird schon seit Jahren durch die Themen Gesunde Ernährung, Bildung zur nachhaltigen Erziehung, Waldbesuche und Gartentage mit Kindern, Eltern und Erziehern die Wichtigkeit und der Umgang mit unserer Umwelt erarbeitet. Dies ist auch in der Konzeption der Kita verankert. Die Einrichtung legt großen Wert auf den wertschätzenden Umgang mit Lebensmitteln. Eine gesunde und ausgewogene Ernährung ist der Kita sehr wichtig. In AGs können die Kinder am Waldtag, beim Einkauf oder beim Pflanzen und Säen in der Kita täglich Erfahrungen sammeln, die der unmittelbaren Lebenswelt der Kinder entstammen.
Das Projekt „AckerKita“ der GemüseAckerdemie bietet Kindern eine weitere Möglichkeit eigenes Gemüse und Kräuter anzubauen. Das Bildungsprogramm GemüseAckerdemie möchte erreichen, dass unsere Gesellschaft nachhaltig konsumiert. Dieses Handeln soll auf einem ganzheitlichen Verständnis für Umwelt und Lebensmittelproduktion beruhen. Das Projekt wird im Rahmen eines Matchfunding-Modells finanziert. Ein Matchfunding-Modell ist eine Kofinanzierung. Im Rahmen dieser Kofinanzierung muss derEmpfänger einen bestimmten Prozentsatz zu den Gesamtkosten zur Verfügung stellen.
Die Gesamtsumme des Projektes für die nächsten 6 Jahre beläuft sich auf insgesamt 12.640,00 Euro, wobei sich der erforderliche Eigenanteil am Zuschuss für die nächsten 6 Jahre auf insgesamt 4.640,00 Euro beziffert.
An diesem Eigenanteil möchte sich der Förderverein Franz-Wallraff-Straße finanziell im Umfang von insgesamt 2.045,00 Euro beteiligen.
Die Finanzierung des Eigenanteils für die folgenden 6 Jahre stellt sich wie folgt dar:
Haushaltsjahr | Fachbereich Kinder, Jugend und Schule | Förderverein |
2021 | 950,00 € | 500,00 € |
2022 | 600,00 € | 500,00 € |
2023 | 425,00 € | 425,00 € |
2024 | 250,00 € | 250,00 € |
2025 | 250,00 € | 250,00 € |
2026 | 120,00 € | 120,00 € |
jeweilige Gesamtsumme | 2.595,00 € | 2.045,00 € |
Gesamtsumme Eigenanteil | 4.640,00 € | |
Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von 2.595,00 Euro wird aus den Projektmitteln der Abteilung Kitas und Tagespflege (FB 45/200) finanziert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Die Einplanung der Eigenmittel sowie die entsprechende Deckung erfolgt im Rahmen der Veränderungsnachweisung zur Mittelfristfinanzplanung 2021 ff.
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz
/ die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz: | keine | x | positiv | negativ | nicht eindeutig | |||
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist: | gering | mittel | groß | nicht ermittelbar | x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz | keine | x | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | überwiegend (50-99%) | teilweise (1-49%) | nicht | nicht bekannt | x |
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
1 Straße
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KI-Analyse
Worum geht es?
Eine städtische Kindertagesstätte fördert mit einem Bildungsprogramm nachhaltige Ernährung und Umweltbewusstsein bei Kindern. Dafür wird eine finanzielle Beteiligung an einem langfristigen Projekt ermöglicht.
Projekt
AckerKita Franz-Wallraff-Straße
Auch: GemüseAckerdemie, AckerKita
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
FörderungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 17.2.2026