Vorlage·FB 01/0018/WP18·9. Dezember 2020

Wahl des bzw. der stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

ohne

Erläuterungen

Erläuterungen:

Den Vorsitz im Hauptausschuss führt nach § 57 Abs. 3 GO NRW die Oberbürgermeisterin.

Der Hauptausschuss wähltaus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter der Vorsitzenden.

Dokument

Sammeldokument öffentlich65.7 KB
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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AusschussvorsitzStellvertretung

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
17.2.2026
Technische Details