Haushalt 2021·22 VorlagenKI
Vorlage·FB 20/0025/WP18·24. März 2021

Haushaltsplanberatungen 2021

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Aachen berät über den Haushaltsplan 2021 und die dazugehörigen Veränderungsnachweise – Grundlage für die städtischen Finanzen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Haushaltssatzung 2021 unter

Einbeziehung:

1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem

Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2021

2. der in der Sitzung beschlossenen Veränderungen

3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der

Personalkostenaufteilung

zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Haushaltssatzung 2021 unter Einbeziehung:

1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem

Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2021

2. der in der Sitzung beschlossenen Veränderungen

3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der

Personalkostenaufteilung.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 16.12.2020 wurde der Haushaltsplanentwurf 2021 mit seinen Anlagen in den Hauptausschuss der Stadt Aachen eingebracht, der zum genannten Datum an Stelle des Rates zusammengetreten ist. Zusätzlich wurden den Fraktionen, den nicht fraktionsangehörigen Ratsmitglieder*innen und den Geschäftsführer*innen der Fachausschüsse die ausschussbezogenen, kontenscharfen Auswertungen zur Beratung zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus wurden den Fraktionen sowie den nicht fraktionszugehörigen Ratsmitglieder*innen und den Geschäftsführer*innen der Fachausschüsse die 1. ausschussbezogene und kontenscharfe Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2021 zur Verfügung gestellt.

In der Sitzung des Finanzausschusses am 02.03.2021 erfolgte die Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der 1. Veränderungsnachweisung für die originär dem Finanzausschuss zugeordneten Produkte (Vorlage FB 20/0027/WP18).

Für die Beratung der 1. Veränderungsnachweisung der übrigen, nicht originär dem Finanzausschuss zugeordneten Produkte wird auf die jeweiligen Fachausschussunterlagen verwiesen.

Die 2. Veränderungsnachweisung enthält nun neben weiteren Veränderungen durch die Verwaltung auch die durch die Fachausschüsse getroffenen Beschlüsse. Diese 2. Veränderungsnachweisung wird als

- Anlage 1: 2. Veränderungsnachweisung (Ergebnisplan, konsumtiver Finanzplan,

Investitionsplan, Produktblätter und § 13-Liste)

so bald wie möglich nachgereicht. Diese 2. Veränderungsnachweisung wird Positionen enthalten, die bereits in der 1. Veränderungsnachweisung enthalten waren und nunmehr durch die Verwaltung aktualisiert oder aufgrund eines Ausschussbeschlusses angepasst wurden. Es werden dabei die Veränderungen dargestellt, die sich seit der 1. Veränderungsnachweisung ergeben haben. Der jeweiligen Haushaltsposition kann der Urheber der Veränderung (Verwaltung oder Fachausschuss) entnommen werden, haushaltsneutrale Verlagerungen (aufgrund kontierungstechnischer Zuordnung) werden in der Spalte „Thema“ als solche gekennzeichnet.

Eine Übersicht über die wesentlichen Veränderungen der 2. VN im Ergebnis- und Investitionsplan wird den Mitglieder*innen des Finanzausschusses, den Fraktionsgeschäftsführungen sowie den fraktionslosen Mitglieder‘innen des Rates vorab per E-Mail zur Verfügung gestellt, sobald diese vorliegt.

Aufbauend auf den Ergebnissen der 2. Veränderungsnachweisung werden darüber hinaus folgende Unterlagen nachgereicht:

- Anlage 2: Entwicklung des Eigenkapitals

- Anlage 3: Haushaltssatzung

Für die Beratungen im Rat der Stadt Aachen werden ggfls. die Anlage 2: Entwicklung des

Eigenkapitals und die Anlage 3: Haushaltssatzung an die Beratungsergebnisse im Finanzausschuss

angepasst und bis zur Ratssitzung ebenso zur Verfügung gestellt wie eine Auflistung der im

Finanzausschuss beschlossenen Veränderungen.

Die Produktblätter werden hinsichtlich der Kennzahlen, die direkte Abbildungen von

Haushaltspositionen darstellen (z.B. Kennzahl „Jahresfehlbedarf im Haushaltsplan“ im Produkt

01.09.01) sowie den jeweiligen Produktergebnissen und -volumen nach Beschluss des Rates an die

Beratungsergebnisse angeglichen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Abhängigkeit der getroffenen Beschlüsse.

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittelgroßnicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

Onicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich1.6 MB
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Projekt: Haushalt 2021

Zum Projekt

Der Haushaltsplanentwurf 2021 wurde im Hauptausschuss eingebracht. Die 2. Veränderungsnachweisung enthält Anpassungen durch die Verwaltung und Fachausschüsse.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Haushalt & FinanzenAbgeschlossen16. Dez. 2020 – 16. Nov. 202122 Vorlagen
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Worum geht es?

Der Rat der Stadt Aachen berät über den Haushaltsplan 2021 und die dazugehörigen Veränderungsnachweise – Grundlage für die städtischen Finanzen.

Projekt

Haushalt 2021

Auch: Haushaltsplanberatungen 2021

Kategorien

Haushalt & FinanzenRatsbetrieb

Schlagworte

HaushaltsplanungFinanzsteuerungVeränderungsnachweise

Betroffene Gruppen

BürgerSteuerzahler

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
9.2.2026
Technische Details