Grünzug Haaren·2 VorlagenKI
Vorlage·FB 36/0024/WP18·2. März 2021

Umweltbericht zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 659 - Grünzug Haaren – im Stadtbezirk Aachen-Haaren für den Bereich zwischen der BAB 544, dem östlichen Bebauungsrand Haaren, dem Haarberg und der Bahnstrecke Haaren-Eilendorf

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Bebauungsplan für ein Wohngebiet in Haaren soll aufgehoben werden, um die Grünflächen langfristig zu schützen und als Landschaftsschutzgebiet zu sichern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 659 Grünzug Haaren.


Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Stadt Aachen beabsichtigt die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 659 -Grünzug Haaren-, der sich zwischen der Bebauungsgrenze des Stadtteils Haaren und der Autobahn A544 befindet und eine Größe von 32,4 ha hat (siehe nachfolgende Abbildung, Plangebiet rot umrandet).

Der Bebauungsplan sieht u.a. die Schaffung von Allgemeinen Wohngebieten (WA) vor, die allerdings bislang – bis auf wenige Ausnahmen – nicht realisiert worden sind.Eine weitere bauliche Entwicklung stellt für den Geltungsbereich kein städtebauliches Ziel mehr da. Vielmehr sollen hier die derzeitigen Frei- und Grünflächen in ihrem Bestand erhalten und gesichert werden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat sich ein wertvoller Freiraum mit dem Erholungsgebiet um den Haarberg, dem Biotop Haarbach, Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung sowie einer Kleingartenanlage entwickelt, den es zu erhalten und rechtlich zu sichern gilt. Diese Sicherung soll planungsrechtlich durch die Aufhebung des Bebauungsplanes in Verbindung mit einer Eingliederung der unbebauten Flächen in ein Landschaftsschutzgebiet bzw. in geschützte Landschaftsbestandteile im Rahmen der Aufstellung des neuen Landschaftsplans erfolgen. Durch die Aufhebung der Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“ werden Bauvorhaben dann nach § 34 bzw. § 35 BauGB zu beurteilen sein. Allerdings werden neue Bauvorhaben nur im Bereich der bisher bereits bebauten, an den Siedlungsrand des Stadtteils Haaren angrenzenden Flächen möglich sein (ca. 7% des Aufhebungsgebietes), während der überwiegende Teil des Aufhebungsgebietes (ca. 93%) als Landschaftsschutzgebiet bzw. geschützte Landschaftsbestandteile vorzukünftiger Bebauung geschützt werden soll. Innerhalb des Landschaftsschutzgebietes werden Bauvorhaben nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig sein.

Somit ermöglicht die Aufhebung des Bebauungsplans eine langfristige Sicherung der vor allem ökologisch und stadtklimatisch wertvollen Grünflächen und verhindert weitere Versiegelungen im Planaufhebungsgebiet.

Die Auswirkungen auf die für die Umweltbelange relevanten Schutzgüter sind dementsprechend insgesamt positiver Art.

Insbesondere die Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Boden und Klima profitieren von der geplanten Planaufhebung, da der Bestand an schützenswerten Arten bzw. Böden sowie die für das Stadtklima bedeutsamen Ausgleichsfunktionen des Aufhebungsgebietes erhalten werden. Im Gegensatz dazu wären bei einer Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplans diese Schutzgüter von negativen Auswirkungen betroffen.

Die Planaufhebung leistet durch den Erhalt von Kohlenstoffsenken einen Beitrag zum kommunalen Klimaschutz sowie durch den Erhalt stadtklimatischer Ausgleichsflächen und Retentionsflächen einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel.

Für die Schutzgüter Boden sowie Tiere und Pflanzen bestehen darüber hinaus infolge der Sicherung der Freiflächen Potentiale für Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung bzw. zur Förderung der lokalen Vorkommen geschützter Arten.

Zusammenfassend sind durch die Aufhebung des Bebauungsplans mit der Zielsetzung, den Status Quo des Plangebietes durch Einbeziehung in ein Landschaftsschutzgebiet zu erhalten,positive Umweltauswirkungen zu erwarten. Die Planaufhebung wird aus Sicht des Fachbereichs Klima und Umwelt begrüßt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

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Auszahlungen

0

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Ergebnis

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

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0

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0

Personal-/

Sachaufwand

0

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Abschreibungen

0

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittelgroßnicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

X nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich10.1 MB
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Projekt: Grünzug Haaren

Zum Projekt

Die Stadt Aachen plant die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 659 „Grünzug Haaren“, um die Freiflächen am östlichen Ortsrand von Haaren als Landschaftsschutzgebiet zu sichern und weitere Bebauung zu verhindern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Umwelt & NaturMaßnahme geplant2. März 2021 – 15. Apr. 20212 Vorlagen

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Worum geht es?

Ein Bebauungsplan für ein Wohngebiet in Haaren soll aufgehoben werden, um die Grünflächen langfristig zu schützen und als Landschaftsschutzgebiet zu sichern.

Projekt

Grünzug Haaren

Auch: Bebauungsplan 659, Landschaftsschutz Haaren

Kategorien

Umwelt & NaturStadtentwicklung

Schlagworte

FreiflächensicherungKlimaschutzBiodiversitätBauleitplanung

Betroffene Gruppen

Anwohner HaarenNatur- und Umweltschützer

Handlungstyp

Aufhebung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Haaren

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
9.2.2026
Technische Details