Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt bestelltFrau Sarah Pielen zur stellvertretenden Schriftführerin.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Über die im Rat der Stadt gefassten Beschlüsse ist nach § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen eine Niederschrift aufzunehmen, die von der Oberbürgermeisterin und einem/einer vom Rat zu bestellenden Schriftführer/Schriftführerin unterzeichnet wird.
Die bisherige stellvertretende Schriftführerin, Fraiu Wilma Sander, ist inzwischen aus dem Dienst ausgeschieden.
Die Oberbürgermeisterin schlägt vor,Frau Sarah Pielen zur neuen stellvertretenden Schriftführerin des Rates der Stadt zu bestellen.
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SonstigesVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 9.2.2026