Vorlage·FB 60/0019/WP18·1. Juli 2021

Naumburger Straße Abrechnung der Erschließungsanlage gemäß §§ 127ff. Baugesetzbuch (BauGB) zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Nach dem Ausbau einer Erschließungsstraße werden die Kosten auf die Grundstückseigentümer umgelegt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der Erschließungsanlage „Naumburger Straße“

zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach §§127 ff. BauGB in Verbindung mit der

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 12. März 1968 i. d. F. des 8. Nachtrages

vom 01.02.2021 (EBS).

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Erschließungsanlage „Naumburger Straße“ (Bebauungsplan Nr. 850 I) wurde 2020 endgültig ausgebaut. Die Widmung für den öffentlichen Verkehr erfolgte zum 01.01.2021. Sie gilt mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung am 12.04.2021 als erstmalig endgültig hergestellt.

Damit ist die Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 2 BauGB zu den Ausbaukosten entstanden. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand ist mit den beitragspflichtigen Eigentümern abzurechnen.

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu

verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Maßnahmebezogene Einnahmen

102.571,68 € Beiträge gem. §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

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Projekt: Erschließung Naumburger Straße

Zum Projekt

Die Stadt Aachen rechnet die Erschließungskosten der Naumburger Straße ab und erhebt Erschließungsbeiträge von den betroffenen Grundstückseigentümern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

StadtentwicklungUmsetzung beschlossen16. Sept. 2020 – 1. Juli 20212 Vorlagen
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Worum geht es?

Nach dem Ausbau einer Erschließungsstraße werden die Kosten auf die Grundstückseigentümer umgelegt.

Projekt

Erschließung Naumburger Straße

Auch: Bebauungsplan 850 I

Kategorien

StadtentwicklungHaushalt & Finanzen

Schlagworte

ErschließungsbeitragGrundstücksentwicklungInfrastrukturausbau

Betroffene Gruppen

Grundstückseigentümer Naumburger Straße

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
9.2.2026
Technische Details