Ratsantrag Nr. 107/18 der Fraktion DIE LINKE vom 25.03.2021 Einführung eines mobilen Sperrgutcontainers
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Soll die Stadt ein zusätzliches Angebot für die Entsorgung von Sperrgut schaffen, um wilde Ablagerungen zu reduzieren?
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
Der Ratsantrag Nr. 107/18 gilt hiermit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen der Neuausrichtung der Abfallwirtschaft wurde zum 01.01.2017 eine Verwaltungsgebühr für die haushaltsnahe Sperrgutabholung in Höhe von 15,00 Euro eingeführt.
Die Anzahl der angemeldeten Sperrguttermine hat sich durch die Einführung der Gebühr von jährlich 52.500 Stellen vor der Neuausrichtung auf durchschnittlich jährlich 18.500 Stellen reduziert und somit zu einer deutlichen Kosteneinsparung beigetragen. Im Gegenzug sind die wilden Sperrgutstellen von jährlich durchschnittlich 1.061 Stellen vorder Neuausrichtung auf 2.022 Stellen im Jahr 2020 angestiegen. Die Sperrgutmengen sind in diesem Betrachtungszeitraum von 6.500 Tonnen auf 5.450 Tonnen gesunken. Die im Rahmen der Neuausrichtung gewünschten Ziele, zum einen pro Termin mehr Menge an Sperrgut abzufahren und zum anderen eine stärkere Nutzung des Bringsystems herbeizuführen, sind somit eingetreten. Gleichzeitig ist die Anzahl an wilden Sperrgutstellen jedoch angestiegen.
Die Verwaltung wird mit dem vorliegenden Antrag gebeten zu prüfen, einen mobilen Sperrgutcontainer einzuführen, der es Menschen ermöglicht, leicht transportierbares Sperrgut in Wohnortnähe zu entsorgen, ohne hierfür einen Recyclinghof aufsuchen zu müssen.
Definition von Sperrgut und bestehende Sammelsysteme:
Bei Sperrgut handelt es sich gemäß Definition um bewegliche Gegenstände aus privaten Haushaltungen, die aufgrund ihrer Größe und ihres Umfangs zu sperrig für den Restabfallbehälter sind. Zum klassischen Sperrgut zählen zum Beispiel Sofagarnituren, Tische oder Schränke.
Der Aachener Stadtbetrieb bietet für die Sperrgutentsorgung folgende Entsorgungsmöglichkeiten an:
- haushaltsnahe Abholung nach vorheriger Terminvereinbarung
- kostenlose Abgabe an einem der beiden Recyclinghöfe
- kostenlose Abgabe am Wertstoffmobil
Durch die haushaltsnahe Sammlung besteht bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Entsorgungsmöglichkeit für diejenigen Bürger*innen, die nicht über einen eigenen PKW verfügen. Für kleinteiliges Sperrgut wurde im September 2020 das Wertstoffmobil eingeführt. Das Wertstoffmobil ist insgesamt an 48 Tagen im Jahr im gesamten Stadtgebiet unterwegs und bietet u.a. auch die Möglichkeit zur kostenlosen Abgabe von kleinteiligem Sperrgut, wodurch der Intention des Antrages bereits entsprochen wird.
Fazit:
Aufgrund der vorgenannten Ausführungen sieht der Aachener Stadtbetrieb keine Notwendigkeit, eine zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit für kleinteiliges Sperrgut in Form von mobilen Sperrgutcontainern einzuführen. Wie bereits erwähnt ist durch die haushaltsnahe Sperrgutsammlung, das Bringsystem über die Recyclinghöfe sowie das Wertstoffmobil ein ausreichendes Angebot zur Entsorgung von Sperrgut vorhanden. Die Entsorgungsmöglichkeit über das Wertstoffmobil wird weiterhinintensiv beworben, sodass diese Entsorgungsvariante auch in Zukunft ein etabliertes System darstellt. Wilden Müllablagerungen soll künftig stärker ordnungsrechtlich (z. B. durch Waste-Watcher, Erhöhung Bußgelder) begegnet werden.
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Soll die Stadt ein zusätzliches Angebot für die Entsorgung von Sperrgut schaffen, um wilde Ablagerungen zu reduzieren?
Projekt
Mobiles Sperrgut-Entsorgungssystem
Auch: Sperrgutcontainer
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Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PrüfauftragVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 9.2.2026