Vorlage·FB 45/0088/WP18·10. Juni 2021

Änderung der Schulart der Städtischen Katholischen Grundschule Düppelstraße in eine Gemeinschaftsgrundschule zum Schuljahr 2021/2022

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Eltern entscheiden: Soll die katholische Grundschule Düppelstraße künftig als Gemeinschaftsgrundschule weitergeführt werden?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen der Änderung der Schulart der Städtischen Katholischen Grundschule Düppelstraße in eine Gemeinschaftsgrundschule gemäß dem Elternwunsch zu zustimmen, sofern mehr als die Hälfte der Eltern für eine Änderung der Schulart gestimmt haben. Anderenfalls tritt keine Änderung der Schulart ein und die Grundschule bleibt eine katholische Grundschule.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen der Änderung der Schulart der Städtischen Katholischen Grundschule Düppelstraße in eine Gemeinschaftsgrundschule gemäß dem Elternwunsch zu zustimmen, sofern mehr als die Hälfte der Eltern für eine Änderung der Schulart gestimmt haben. Anderenfalls tritt keine Änderung der Schulart ein und die Grundschule bleibt eine katholische Grundschule.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Änderung der Schulart der Städtischen Katholischen Grundschule Düppelstraße in eine Gemeinschaftsgrundschule zum Schuljahr 2021/2022, sofern mehr als die Hälfte der Eltern für eine Änderung der Schulart gestimmt haben. Anderenfalls tritt keine Änderung der Schulart ein und die Grundschule bleibt eine katholische Grundschule.

Erläuterungen

Erläuterungen:
Das SchulG NRW unterscheidet in § 26 Abs.1 für Grundschulen drei verschiedene Schularten und zwar Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen und Weltanschauungsschulen. Die Städtische Katholische Grundschule Düppelstraße ist eine katholische Bekenntnisschule. Nach § 27 Absatz 3 SchulG NRW ist eine bestehende Grundschule in eine andere Schulart umzuwandeln, wenn die Eltern eines Zehntels der Schüler*innen dies beantragen und im dann durchzuführenden Abstimmungsverfahren mehr als die Hälfte der Eltern der Schüler*innen für die Umwandlung stimmen.

Abstimmungsberechtigt sind die Eltern der Kinder, die die Grundschule Düppelstraße zum Stichtag 10. Januar 2021 besuchen (§§ 8 Abs. 3 S. 1, 5 Abs. 2, Abs. 6 BestVerfVO).Zu diesem Stichtag besuchten 261 Schüler*innen die Städtische Katholische Grundschule Düppelstraße. Es lagen 37 ordnungsgemäße Anträge auf Einleitung der Umwandlung vor. Gemäß § 7 BestVerfVO wurde festgestellt, dass das Einleitungsverfahren auf Umwandlung erfolgreich und das Abstimmungsverfahren nach § 8 BestVerfVO durchzuführen ist.

Im Abstimmungsverfahren entscheiden die Eltern, deren Kinder am Stichtag (10. Januar 2021) die Städtische katholische Grundschule Düppelstraße besuchten, ob die Städtische Katholische Schule in eine Städtische Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt wird.

Die Eltern haben für jedes Kind nur eine Stimme. Für die Stimmabgabe hat die Stadt Aachen als Schulträger festgelegt, dass diese vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie per Brief erfolgt (§ 8 Absatz 5 BestVerfVO) und zwar in der Zeit vom 05.05.2021 bis einschließlich zum 18.05.2021.

Die Abstimmungsunterlagen wurden den Eltern auf dem Postweg zugesandt.

Haben für die Umwandlung einer Grundschule Eltern gestimmt, die mehr als die Hälfte der die Schule besuchenden Kinder vertreten, so ist die Umwandlung durchzuführen. Anderenfalls bleibt die bisherige Schulart unverändert (§ 10 Absatz 1 BestVerfVO).

Nach Abschluss der Abstimmung wurden die Stimmzettel von zwei Mitarbeitern*innen des Schulträgers gemeinsam ausgezählt. Anschließend wurde das Ergebnis durch eine Entscheidung festgestellt. Das genaue Ergebnis wird in der Sitzung vorgelegt (auf Grund der Fristen zur Einreichung der Vorlagen konnte das Ergebnis nicht in die Vorlage aufgenommen werden).

Die Entscheidung bedarf der Zustimmung des Rates der Stadt Aachen und ist anschließend in ortüblicher Weise bekannt zu machen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Eltern entscheiden: Soll die katholische Grundschule Düppelstraße künftig als Gemeinschaftsgrundschule weitergeführt werden?

Projekt

Schulartänderung Düppelstraße

Kategorien

Bildung

Schlagworte

SchulartElternabstimmungBekenntnisschuleGemeinschaftsschule

Betroffene Gruppen

ElternGrundschülerAnwohner

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
9.2.2026
Technische Details