Vorlage·FB 20/0055/WP18·30. September 2021

Zuschuss an den Aachener Laienhelfer Initiative e.V. zum Zuverdienstprojekt „Pack an“ aus der Stiftung „Elisabethspitalfonds“

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Projekt für seelisch erkrankte Menschen erhält Förderung, um Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt den Zuschuss in Höhe von 25.418,- € an den Aachener Laienhelfer Initiative e.V. zum Zuverdienstprojekt „Pack an“ aus der Stiftung „Elisabethspitalfonds“.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verein Aachener Laienhelfer Initiative ist Träger zweier Sozialpsychiatrischer Zentren und übernimmt einen großen Teil der ambulanten Versorgung für seelisch erkrankte Menschen in Aachen. Das Projekt „Pack an“ bietet seelisch erkrankten Menschen im Sinne der Teilhabe in der Gesellschaft eine Möglichkeit in einem geschützten Rahmen einer sinnvollen Tätigkeit nach zu gehen und dabei einen Zuverdienst zu erzielen. Die Teilnehmer werden außerdem in ihren Kompetenzen gefördert und erlangen ein positives Selbstwertgefühl sowie Anerkennung. Dieser Personenkreis findet nur selten eine Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Das Modellprojekt der Aachener Laienhelfer Initiative e.V. ist ein inklusives Beschäftigungsangebot und für den genannten Personenkreis im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention eine sinnvolle Ergänzung und Alternative zu einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Die Leistelle „Menschen mit Behinderungen“ befürwortet das Projekt, welches bereits seit Jahren aus Mitteln des Elisabethspitalfonds gefördert wird.

Die Zweckidentität im Sinne der steuerlichen Gemeinnützigkeit ist ebenfalls gegeben (öffentliches Gesundheitswesen und -pflege).

Der o.g. Betrag kann durch die Stiftung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel lt. Haushaltsplan, als Zuschuss gewährt werden.

Gemäß § 6 b) der Satzung der Stiftung „Elisabethspitalfonds“ entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über unterjährige Einzelmaßnahmen bei einem Betrag von über 20.000 Euro über die Vergabe der Stiftungsmittel.


Auswirkungen

Dokument

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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Ein Projekt für seelisch erkrankte Menschen erhält Förderung, um Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen.

Projekt

Zuverdienstprojekt Pack an

Auch: Pack an

Kategorien

Soziales & IntegrationGesundheit

Schlagworte

InklusionBeschäftigungsförderungPsychische Gesundheit

Betroffene Gruppen

Menschen mit psychischen ErkrankungenTeilnehmer des Projekts

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
9.2.2026
Technische Details