Vorlage·FB 60/0033/WP18·6. Oktober 2021

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für den Neuausbau der Teileinrichtung "Oberflächenentwässerung" der Erschließungsanlage "Rommelsgasse" (Fußgängergeschäftsstraße)

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Erneuerung des Kanals in der Rommelsgasse führt zu Beitragspflichten für Anlieger. Wie werden die Kosten verteilt?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Rat beschließt die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der aus dem Jahr 1896 stammende Mischwasserkanal in der Rommelsgasse wurde in den Jahren 2013 bis 2017 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war.

Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAGin der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht.

Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.

Die Einstufung der Rommelsgasse erfolgt als Fußngergeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 6 SBS. Demnach ist für eine Fußgängergeschäftsstraße der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen. Da lediglich die Teileinrichtung Oberflächenentwässerung erneuert wurde, muss die besondere Satzung keine anrechenbaren Breiten festlegen.

Da die Oberflächenentwässerung einer Fußgängergeschäftsstraße den Anliegern den gleichen maßnahme-bedingten und grundstücksbezogenen Sondervorteil im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG vermittelt wie eine Hauptgeschäftsstraße ihren Anliegern und der Straßenbaubeitrag der Abgeltung dieser Sondervorteile dient, sollte sich der Anteil der Beitragspflichtigen an den Festsetzungen der Straßenbaubeitragssatzung für Hauptgeschäftsstraßen orientieren.

Für den Ausbau der Erschließungsanlage Rommelsgasse wird der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für die Teileinrichtung Oberflächenentwässerung auf 70 v.H. festgesetzt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

0

0

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0

Ergebnis

0

0

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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Projekt: Kanalerneuerung Rommelsgasse

Zum Projekt

Für den Neuausbau der Oberflächenentwässerung in der Rommelsgasse wird eine Beitragssatzung nach § 8 KAG erlassen. Die Kosten werden zu 70 % auf die Anlieger umgelegt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

StadtentwicklungUmsetzung beschlossen30. Sept. 2021 – 6. Okt. 20212 Vorlagen
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Worum geht es?

Die Erneuerung des Kanals in der Rommelsgasse führt zu Beitragspflichten für Anlieger. Wie werden die Kosten verteilt?

Projekt

Kanalerneuerung Rommelsgasse

Auch: Ausbaubeitragssatzung Rommelsgasse

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

KanalbauErschließungsbeiträgeInfrastrukturmodernisierung

Betroffene Gruppen

Anlieger RommelsgasseGewerbetreibende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
8.7.2026
Technische Details