Vorlage·FB 13/0001/WP18·15. September 2021

Bürgernähe in Zeiten der Pandemie hier:Tagesordnungsantrag der CDU-Fraktion vom 21.07.2021 (Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 24.02.2021)

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Digitale Bürger*innensprechstunden sollen während der Pandemie die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern erleichtern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, die Online-Sprechstunden der Bezirksbürgermeister*innen, wie in der Vorlage vorgeschlagen, einzurichten und die Sprechstunden – ebenso wie die der Bürgermeister*innen – zu bewerben.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Organisation:

Um den Bürger*innen in den Stadtbezirken in Zeiten der Covid 19-Pandemie Bürger*innensprechstunden anbieten zu können, sind Videokonferenzformate wie etwa Zoom eine geeignete Lösung. Interessierte Bürger*innen können sich mit ihrem Anliegen an ihr Bezirksamt wenden, einen Termin vereinbaren und erhalten dann einen Link zur digitalen Sprechstunde. Es bietet sich an, dass die Bezirksbürgermeister*innen Termine mit den jeweiligen Bezirksämtern abstimmen. Die Bezirksämter übersenden diese Termine und die dazu gehörigen Zoom-Links zur Veröffentlichung und Bewerbung an den Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing.

Öffentlichkeitsarbeit:

Um ein solches Angebot bekannt zu machen, bietet der Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing verschiedene Mittel der Öffentlichkeitsarbeit und Werbemaßnahmen an:

•Auftakt-Pressekonferenz in den einzelnen Stadtbezirken

•Regelmäßige Pressemitteilungen zu Sprechstunden-Terminen

•Posts in den sozialen Medien

•Info auf den Bezirksamts-Seiten auf aachen.de und auf aachen.de/buerger_innentreff

•Postkarten

•Plakate

•Anzeigen in Stadtteilmagazinen

Für die Zeit bei abschwächender/ nach der Pandemie erscheint es sinnvoll, auch die Präsenzsprechstunden der Bezirksbürgermeister*innen (Bezirke) und der Bürgermeister*innen (FB 01) entsprechend zu bewerben.

Die Organisation und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X*

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

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0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen:

* Für FB13 ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Je nach dem, welche Öffentlichkeitsarbeit die Bezirke wünschen, fallen für zB Veröffentlichungen oder Plakatdruck Kosten bei dem jeweiligen Bezirk an.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Digitale Bürger*innensprechstunden sollen während der Pandemie die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern erleichtern.

Projekt

Digitale Bürger*innensprechstunden

Kategorien

DigitalisierungRatsbetrieb

Schlagworte

BürgerbeteiligungDigitalisierungKommunikation

Betroffene Gruppen

BürgerBezirksvertretungen

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 13 - Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing
Geändert
9.2.2026
Technische Details