Vorlage·FB 61/0002/WP18-2·6. Oktober 2021

Bebauungsplan Nr. 995 - Blondelstraße/ Promenadenstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Peterstraße, Blondelstraße, Promenadenstraße und Schumacherstraßehier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs.1 BauGB

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein neuer Bebauungsplan für das Quartier zwischen Peterstraße und Promenadenstraße soll die städtebauliche Entwicklung regeln.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange den Bebauungsplan Nr. 995 - Blondelstraße/ Promenadenstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Peterstraße, Blondelstraße, Promenadenstraße und Schumacherstraße in der vorgelegten Fassung gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/0002/WP18Offenlagebeschluss

FB 61/0002/WP18-1Ergänzungsvorlage zum Offenlagebeschluss

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Der Planungsausschuss hat am 29.07.2019 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Bereich Blondelstraße/ Peterstraße gefasst. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte hierzu, ebenfalls als Dringlichkeitsentscheidung, eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen.

Das Bebauungsplanverfahren wird aufgrund seiner innerstädtischen Lage im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Auf eine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung konnte daher ebenso verzichtet werden wie auf die Durchführung einer Umweltprüfung.

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 über den Bebauungsplan Nr. 995 beraten und wie folgt beschlossen:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann und beschließt, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 995 - Blondelstraße / Promenadenstraße - in der vorgelegten Fassung mit der in den Erläuterungen aufgeführten geänderten Festsetzung zum Urbanen Gebiet.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte den Offenlagebeschluss am 02.12.202 empfohlen.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 995 fand in der Zeit vom 03.05.2021 bis 04.06.2021 statt. Parallel hierzu wurde die Behördenbeteiligung durchgeführt.

Es sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit oder der Behörden eingegangen.

Damit ist weder im Planungsausschuss noch in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte eine erneute Beratung erforderlich. Beide Gremien wurde durch eine Mitteilung der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung informiert.

Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 995 – Blondelstraße/ Peterstraße in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

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Begründung
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Projekt: Bebauungsplan Blondelstraße/Promenadenstraße

Zum Projekt

Die Stadt Aachen beschließt den Bebauungsplan Nr. 995 für das Gebiet zwischen Peterstraße, Blondelstraße, Promenadenstraße und Schumacherstraße als Satzung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

StadtentwicklungUmsetzung beschlossen5. Sept. 2019 – 6. Okt. 20214 Vorlagen
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Worum geht es?

Ein neuer Bebauungsplan für das Quartier zwischen Peterstraße und Promenadenstraße soll die städtebauliche Entwicklung regeln.

Projekt

Bebauungsplan Blondelstraße/Promenadenstraße

Auch: B-Plan 995

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

BebauungsplanUrbanes GebietInnenentwicklung

Betroffene Gruppen

Anwohner MitteGewerbetreibende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.7.2026
Technische Details