Vorlage·FB 61/0077/WP18-1·6. Oktober 2021

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 659 - Grünzug Haaren - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen dem Haarberg, dem östlichen Haarener Bebauungsrand, der ehemaligen Bahnstrecke Haaren / Rothe Erde und der A 544hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein alter Bebauungsplan für einen Grünzug in Haaren wird aufgehoben – nach jahrelangem Verfahren und erneuter Offenlage.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 659 - Grünzug Haaren - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen dem Haarberg, dem östlichen Haarener Bebauungsrand, der ehemaligen Bahnstrecke Haaren / Rothe Erde und der A 544 gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/0095/WP16 – Offenlagebeschluss

FB 61/0077/WP18 – erneuter Offenlagebeschluss

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Die Bezirksvertretung Haaren beschloss in ihrer Sitzung am 18.04.2007, den Bebauungsplan Nr. 659 - Grünzug Haaren - in Gänze und ersatzlos aufzuheben. Sie beauftragte die Verwaltung, den Bebauungsplan Nr. 659 - Grünzug Haaren - aufzuheben.

Der Planungsausschuss hat sich am 04.02.2010 mit der Angelegenheit beschäftigt und folgenden Beschluss gefasst:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 659 - Grünzug Haaren - zur Kenntnis.

Er beschließt, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten.

Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs. 2 BauGB.

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren hatte zuvor aus bezirklicher Sicht eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen.

Die Offenlage des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 659 fand in der Zeit vom 28.06.2010 bis 06.08.2010 statt. Anschließend ruhte das Verfahren. Da die Aktenlage über mögliche Stellungnahmen von Öffentlichkeit oder Behörden während dieser Offenlage unklar war, wurde bei Wiederaufnahme des Verfahrens 2021 entschieden, die Offenlage zu wiederholen,um Rechtssicherheit gewährleisten zu können.

Hierzu beschloss der Planungsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren am 15.04.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 659.

Die erneute öffentliche Auslegung wurde vom 17.05.2021 bis einschließlich 18.06.2021 durchgeführt. Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen von Bürger*innen bzw. Behörden eingegangen.

Aus diesem Grund ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine erneute Beratung notwendig.Beide Gremien wurden durch eine Mitteilung der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung informiert.

Die Verwaltung schlägt vor, die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 659 – Grünzug Haaren – als Satzung zu beschließen.

Auswirkungen

Dokument

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Begründung
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein alter Bebauungsplan für einen Grünzug in Haaren wird aufgehoben – nach jahrelangem Verfahren und erneuter Offenlage.

Projekt

Aufhebung Bebauungsplan Grünzug Haaren

Auch: B-Plan Nr. 659

Kategorien

StadtentwicklungGrünflächen

Schlagworte

BebauungsplanFlächennutzungStadtplanung

Betroffene Gruppen

Anwohner Haaren

Handlungstyp

Aufhebung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Haaren

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.7.2026
Technische Details