Vorlage·AVV/0029/WP18·11. November 2021

Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (AVV)Verlängerung des Piloten zum Job-Ticket Split

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Das Job-Ticket Split im AVV-Verbundgebiet wird verlängert, um mehr Zeit für die Markteinführung zu gewinnen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Verlängerung des Piloten zum Job-Ticket Split im beschriebenen Umfang zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Sachstand

Das Job-Ticket Split wurde nach Beschlussfassung der Zweckverbandsversammlung vom 27.11.2020 und Genehmigung der Bezirksregierung Köln als zweijähriger Pilot zum 01.01.2021 im AVV-Verbundgebiet eingeführt.

Wie das solidarische Job-Ticket basiert auch das Job-Ticket Split auf einer sich bereits als erfolgreich herausgestellten Einbeziehung des Arbeitgebers. Dieser leistet solidarisch für jeden Mitarbeiter die monatliche Zahlung eines gering ausfallenden und von ihm wählbaren Sockelbetrags. Über die Zahlung dieses Sockelbetrags erhält jeder Mitarbeiter des Unternehmens fakultativ die Möglichkeit zu einem attraktiven vergünstigten Zugang zu einem Ticket für das gesamte AVV-Gebiet.Neuerung dieses Models gegenüber dem derzeitigen Job-Ticket ist, dass sowohl auf Seiten des Arbeitgebers als auch auf Seiten des Arbeitnehmers ein fester Preis benannt werden kann und somit eine kalkulatorische Sicherheit hergestellt wird. Der organisatorische Aufwand wird durch diese festen Vorgaben ebenfalls minimiert.

Insbesondere bedingt durch die stark erschwerten Bedingungen aufgrund der Covid-19-Pandemie konnte bislang das Produkt noch nicht am Markt platziert werden. Da die weiteren Entwicklungen im Zuge der Covid19-Pandemie derzeit schwer prognostizierbar sind, hatte die Verbundgesellschaft den konkreten Vorschlag zur Verlängerung des Piloten eingebracht, um ausreichend Zeit für belastbare Ergebnisse zu erhalten.

Damit die derzeitig vielversprechenden Akquisegespräche der ASEAG innerhalb der StädteRegion nicht gefährdet werden, schlägt die Verbundgesellschaft in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen eine Verlängerung des Piloten zunächst um ein Jahr, bis zum 31.12.2023 vor. Die in den AVV-Tarifbestimmungen unter 15.5.2.9.1 stehende Regelung, dass ein Vertragsschluss nur bis spätestens zum 01.01.2022 möglich sei, wird auf den 01.01.2023 angepasst.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Das Job-Ticket Split im AVV-Verbundgebiet wird verlängert, um mehr Zeit für die Markteinführung zu gewinnen.

Projekt

Job-Ticket Split

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

TarifgestaltungÖPNVArbeitgebermodelle

Betroffene Gruppen

BerufstätigeArbeitgeberPendler

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Aachener Verkehrsverbund
Geändert
9.2.2026
Technische Details