Bestellung der Oberbürgermeisterin Frau Sibylle Keupen zur Standesbeamtin
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, Frau Oberbürgermeisterin Keupen unter der Voraussetzung der
erfolgten Schulung zur Standesbeamtin zu bestellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 1 der Personenstandsverordnung NRW bestellt die Gemeinde die Standesbeamten im Sinne des § 2 Personenstandsgesetzes.
In der Tradition vorangegangener Bestellungen der Oberbürgermeister der Stadt Aachen soll nunmehr Frau Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Aachen bestellt werden. Im Rahmen der Bestellung soll ausschließlich der Rechtsakt der Durchführung der Eheschließung vorgenommen werden.
Die Bestellung zur Standesbeamten setzt gemäß § 2 Personenstandsgesetz eine fachliche Eignung voraus, die gemäß § 1 der Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes - Personenstandsverordnung NRW –durch qualifizierte Schulung zu erwerben ist. Eine Schulung wird Frau Oberbürgermeisterin Keupen vor der ersten Eheschließung absolvieren.
Dokument
KI-Analyse
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Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 34 - Standesamt Aachen
- Geändert
- 9.2.2026