Vorlage·FB 61/0250/WP18-1·30. März 2022

I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 815 - Gelände Limburg/ Liebigstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Liebigstraße und Bahntrassehier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Bebauungsplan für das Gelände Limburg/Liebigstraße wird geändert, um neue Nutzungsmöglichkeiten für Gewerbehallen zu schaffen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 815 – Gelände Limburg/ Liebigstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Liebigstraße und Bahntrasse in der vorgelegten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Vorlage

FB 61/0250/WP18 – Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Mit der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 815 – Gelände Limburg/ Liebigstraße – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Hallen 1 und 3 für Ausstellung und Verkauf von Gartenmöbeln nutzen zu können. Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.

Der Planungsausschuss hat hierzu in seiner Sitzung am 04.11.2021 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gefasst.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 815 fand in der Zeit vom 13.12.2021 bis 14.01.2022 statt. Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit oder von Behörden bzw. anderen Trägern öffentlicher Belange eingegangen.

Eine erneute Beratung ist daher weder in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte noch im Planungsausschuss erforderlich. Beide Gremien wurden durch eine Mitteilung der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung informiert.

Die Verwaltung empfiehlt, die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 815 – Gelände Limburg/ Liebigstraße – in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein Bebauungsplan für das Gelände Limburg/Liebigstraße wird geändert, um neue Nutzungsmöglichkeiten für Gewerbehallen zu schaffen.

Projekt

Bebauungsplan Gelände Limburg

Auch: B-Plan Nr. 815, Bebauungsplan 815

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

BebauungsplanGewerbenutzungInnenentwicklung

Betroffene Gruppen

AnwohnerGewerbetreibende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
25.2.2026
Technische Details