Vorlage·FB 61/0426/WP18·1. Juni 2022

Technische Sicherung von zwei Bahnübergängen auf Aachen-Eilendorf Gebiet zur Vermeidung von akustischen Warntönen (Pfeifen) der Eisenbahnfahrzeuge, Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf am 07. September 2021

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Zwei Bahnübergänge in Eilendorf sollen technisch gesichert werden, um Lärm durch Warntöne von Zügen zu reduzieren.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag möchte die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf die Verwaltung beauftragen, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG darauf hinzuwirken, dass die beiden unbeschrankten Bahnübergänge (Wertz-Gelände und Rundweg) mit einer technischen Sicherung ausgestattet werden. Dies soll der Vermeidung von akustischen Warntönen dienen (s. Anlage 1).

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung hat sowohl die DB Netz AG als auch das Eisenbahnbundesamt als Aufsichtsbehörde um eine Stellungnahme bzw. um eine Einschätzung zum Sachverhalt gebeten.

Das Eisenbahnbundesamt hat als Eisenbahnaufsichtsbehörde bestätigt, dass nach Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) und weiteren DB-konzerninternen Richtlinien und Regelwerken das „Pfeifen“ der Triebfahrzeuge unverzichtbar ist, solange keine technische Sicherung der Bahnübergänge (in der Regel Schrankenanlage) vorhanden ist. In der weiteren Funktion als Immissionschutzbehörde steht dem EBA darüber hinaus jedoch keine Befugnis zu, diese notwendigen Pfeifsignale einzuschränken. Der durch die Triebfahrzeuge verursachte Lärm stellt demnach keine vermeidbare Emission dar, da er aus Gründen der Verkehrssicherheit produziert werde.

Die Deutsche Bahn hat in ihrer Stellungnahme dargestellt, dass bei einem Umbau der Bahnübergänge ein umfassendes Plangenehmigungsverfahren erforderlich ist und eine Kostenteilung nach Eisenbahnkreuzungsgesetz zum tragen käme. Aussagen zu den Kosten für eine technische Sicherung können lt. Deutscher Bahn ohne vorliegende Planung nur aus Vergleichsprojekten abgeleitet werden. Die Bahn hat hier einen Aufwand von rd. 1 Mio. € pro Bahnübergang als groben Richtwert benannt.

Beide Bahnübergänge befinden sich nicht auf Flächen im Eigentum der Stadt Aachen sondern auf Privatflächen (Fa. Wertz und landwirtschaftlich genutzte Fläche). Bei allen weiteren Überlegungen wären also neben der Stadt Aachen und der Deutschen Bahn auch die privaten Eigentümer zu beteiligen.

Die Deutsche Bahn hat darauf hingewiesen, dass die erhöhten Bahnfrequenzen und damit die erhöhten Lärmbelästigungen im Jahr 2021 auf Gleisbauarbeiten zwischen Rothe Erde und Talbot zurückzuführen waren, die zwischenzeitlich abgeschlossen wurden. Mit dem Ende dieser Bauarbeiten ist der Bahnverkehr und das entsprechende Pfeifen an den Bahnübergängen wieder auf rd. 2-3 werktägliche Fahrten (i.d.R. vormittags) zurückgegangen.

Vor dem Hintergrund der oben genannten Aspekte empfiehlt die Verwaltung die Planung einer technischen Sicherung an den o.g. Bahnübergängen nicht weiterzuverfolgen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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Ergebnis

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

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Personal-/

Sachaufwand

0

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0

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Abschreibungen

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Ergebnis

0

0

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

X

nicht

nicht bekannt

Dokument

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Worum geht es?

Zwei Bahnübergänge in Eilendorf sollen technisch gesichert werden, um Lärm durch Warntöne von Zügen zu reduzieren.

Projekt

Technische Sicherung Bahnübergänge Eilendorf

Auch: Bahnübergänge Wertz-Gelände und Rundweg

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

BahnsicherheitLärmschutzVerkehrsplanung

Betroffene Gruppen

Anwohner EilendorfVerkehrsteilnehmer

Handlungstyp

Prüfauftrag

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Eilendorf

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
25.2.2026
Technische Details