Vorlage·FB 61/0521/WP18·16. November 2022

Parken auf dem Seitenstreifen der Abteistraße am Ferberpark bzw. weitere Maßnahmen;Bürgerantrag vom 31.03.2022

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Parken auf Gehwegen in der Abteistraße: Wie reagiert die Stadt auf den Bürgerantrag zur Verkehrssicherheit und Freihaltung von Fußwegen?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt, dass das Parken in der unbefestigten Nebenanlage in der Abteistraße, im Abschnitt zwischen Viehhofstraße und dem Haus Nr. 11, zukünftig untersagt wird.

Die Nebenanlage soll dazu mit dem Verkehrszeichen 239 StVO (Gehweg) gekennzeichnet werden.

Außerdem werden fahrbahnbegleitend Fahrradbügel nachgerüstet. Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs wird der Fachbereich Sicherheit und Ordnung in eigener Zuständigkeit, entsprechende Maßnahmen in dem bereits eingerichteten Bewohnerparkbereichen bzw. den noch einzurichtenden Bewohnerparkbereichen, bezüglich des Parkens auf Gehwegen vornehmen.

Der Antrag, der bereits in der Sitzung des Bürgerforum am 30.08.2022 diskutiert und beraten wurde,

gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit Eingabe vom 31. März 2022 an die Geschäftsstelle des Bürgerforum beantragt eine Bürgerin

-dass der westliche Gehweg der Abteistraße am Ferberpark als Gehweg anzusehen ist

-dass Gehwegparken dort geahndet wird

-dass alle Gehwege, die durch einen Bord von der Fahrbahn abgetrennt sind, von parkenden

Fahrzeugen freigehalten werden

-dass der Rat der Stadt feststellt, dass innerstädtische Wege zu Fuß zu erledigen sind.

Die Abteistraße befindet sich im Stadtteil Burtscheid und ist als Tempo 30-Zone ausgewiesen.

Im Abschnitt der Abteistraße zwischen Viehhofstraße und der Von-Pastor-Straße befindet sich vor den Wohnhäusern ein Gehweg, der mit Gehwegplatten befestigt ist. Auf dieser Seite wird am Fahrbahnrand geparkt.

Gegenüber den Wohnhäusern in der Abteistraße, zwischen der Viehhofstraße und dem Haus-Nr. 11, verläuft im südwestlichen Bereich des Ferberparks eine Nebenanlage, die mit einer wassergebundenen Tragschicht befestigt ist. Auf dieser Nebenanlage werden seit vielen Jahren bis zu 20 Kraftfahrzeuge abgestellt.

Aufgrund der Bordsteinhöhe wurden diese Parkmöglichkeiten bisher nicht per Beschilderung ausgewiesen.

Faktisch wird das Parken dort aber nicht beanstandet, da die Fußgänger*innenfrequenz gering ist.

In der Vergangenheit wurde im Zusammenhang mit Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich der Abteistraße auch die Parksituation diskutiert. Das Parken auf der Nebenanlage entlang des Ferberparks zu unterbinden wurde nicht aufgegriffen, nachdem sich Anwohner*innen bei einer Bürgerversammlung in der Vergangenheit mehrheitlich gegen diese Reduzierung des Parkplatzangebotes ausgesprochen hatten.

Im Jahr 2018 wurde das Bewohnerparken in der Bewohnerparkzone “BU 2“, in der die Abteistraße liegt, beschlossen und umgesetzt. Somit sind in der Bewohnerparkzone nur noch Bewohner*innen mit Parkausweis parkberechtigt, die in der Parkzone ihren Hauptwohnsitz haben, und Besucher, die gegen Entrichtung einer Gebühr dort parken können. Hierzu stehen in der Abteistraße insgesamt 52 Parkplätze zur Verfügung.

Mit der Einführung des Bewohnerparkens wurde auch das Parken auf der Nebenanlage in der Abteistraße weiterhin zugelassen, um dem Parkdruck entsprechend zu begegnen.

Die Parkraumauslastung der Bewohnerparkzone "BU2" wurde vor und zuletzt rund ein Jahr nach der Einrichtung der Parkzone im November 2020 evaluiert. Die Ergebnisse zeigen einen deutlichen Rückgang der fremd- und falschparkenden Fahrzeuge gegenüber der Parkraumauslastung vor Einrichtung der Bewohner-parkzone "BU2". Die Gesamtauslastung innerhalb der Zone liegt im Tagesmittel relativ schwankungsarm zwischen 64 % und 72 %. Die Auslastung liegt damit deutlich unter der 2017 festgestellten mittleren Auslastung von 89 %. Die mittlere Parkraumauslastung in diesem Abschnitt liegt bei rund 60 %. Dabei ist der Fremdparker*innenanteil tagsüber relativ hoch. Der Bewohner*innenanteil ist dementsprechend niedrig.

Im Rahmen eines Abstimmungsgespräches zwischen Vertreter*innen der Polizei, der Verkehrsplanung und der Straßenverkehrsbehörde wurde daher beschlossen, dass Parken in der Nebenanlage zum Ferberpark zukünftig zu untersagen und auf diese insgesamt 20 Parkstände wegen des Rückgangs der insgesamt dort parkenden Fahrzeuge zu verzichten.

Der Seitenstreifen soll daher mit den Verkehrszeichen 239 StVO (Gehweg) gekennzeichnet werden.

Außerdem werden fahrbahnbegleitend Fahrradbügel nachgerüstet.

Nach den gesetzlichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten, sofern es nicht durch Beschilderung erlaubt wird. Mit der Einführung des Bewohnerparkens im Stadtgebiet Aachen wird sukzessive, in den jeweiligen neuen Bewohnerparkbereichen, das Parken ganz oder teilweise auf den Gehwegen unterbunden.

Der Bürgerantrag wurde in der Sitzung des Bürgerforum am 30. August 2022 durch die Bürgerin erläutert.

Anschließend wurde mit Vertreter*innen der Politik, der Verwaltung und mit den Besucher*innen diskutiert.

Durch das Bürgerforum wurde der folgende Beschluss gefasst:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Es verweist den Antrag, die

Anregungen und Beiträge aus der Sitzung des Bürgerforums zur weiteren Beratung in die zuständigen Gremien.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

3 Straßen

Karte wird geladen…

Dokument

Sammeldokument öffentlich3.8 MB
PDF-Viewer wird geladen...

Weitere Dokumente (3)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Parken auf Gehwegen in der Abteistraße: Wie reagiert die Stadt auf den Bürgerantrag zur Verkehrssicherheit und Freihaltung von Fußwegen?

Projekt

Parkraummanagement Abteistraße

Auch: Gehwegparken Abteistraße, Ferberpark Parken

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

ParkraumordnungVerkehrssicherheitBürgerbeteiligung

Betroffene Gruppen

Anwohner BurtscheidFußgängerAutofahrer

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
25.2.2026
Technische Details