Vorlage·FB 23/0152/WP18·14. Dezember 2022

Änderung der Marktstandgebührensatzung

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Anpassung der Gebührenordnung für Wochenmärkte aufgrund steuerrechtlicher Änderungen und Standortaktualisierung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Marktstandgebührensatzung entsprechend anzupassen.

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Empfehlung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses zur Kenntnis und beschließt die Änderung der Satzung.

Sibylle Keupen

Oberbürgermeisterin

Erläuterungen

Erläuterungen:


Aufgrund des neuen Umsatzsteuerrechts (§ 2b UstG) müssen auf die Sondernutzungsgebühren im Rahmen der Wochenmärkte ab dem 01.01.2023 Umsatzsteuern gezahlt werden. Somit muss die Marktstandgebührensatzung vom 13.04.2005 (letzte Änderung am 28.01.2015; 3. Nachtrag vom 19.09.2018) dementsprechend ab Januar 2023 angepasst werden. Zudem wird der Standort des Dienstags-Wochenmarktes in der Satzung aktualisiert.

§ 2 Abs. 3 wird um folgenden Satz ergänzt:

„Auf die Sondernutzungsgebühren wird zusätzlich die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe erhoben.“

§ 2 Abs. 1 wird folgendermaßen angepasst:

Die bisherige Formulierung „Aachen-Mitte, vor dem Rathaus (dienstags)“ wird angepasst in „Aachen-Mitte, vor dem Elisenbrunnen (dienstags)“.

Anlage: § 2 der Marktstandgebührensatzung

Anlage: § 2 der Marktstandgebührensatzung

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich274.9 KB
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Projekt: Marktstandgebührensatzung

Zum Projekt

Die Stadt passt die Marktstandgebührensatzung an, um ab Januar 2023 Umsatzsteuer auf Sondernutzungsgebühren für Wochenmärkte zu erheben. Eine mögliche Verlängerung des alten Umsatzsteuerrechts könnte dies verzögern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

WirtschaftMaßnahme geplant14. Dez. 2022 – 14. Dez. 20222 Vorlagen

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Worum geht es?

Anpassung der Gebührenordnung für Wochenmärkte aufgrund steuerrechtlicher Änderungen und Standortaktualisierung.

Projekt

Marktstandgebührensatzung

Auch: Marktstandgebühren

Kategorien

WirtschaftRegulierung

Schlagworte

GebührenSteuerrechtWochenmärkte

Betroffene Gruppen

MarktstandbetreiberAnwohner Innenstadt

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
25.2.2026
Technische Details