Haushalt 2023·22 VorlagenKI
Vorlage·FB 45/0303/WP18·6. Dezember 2022

Haushaltsplanentwurf 2023 einschließlich Finanzplan bis 2026

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Haushaltsplanentwurf für die kommenden Jahre legt fest, wie Mittel für Kinderbetreuung, Jugendarbeit und Familienhilfe eingesetzt werden.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnispläne der Produkte 050203 sowie 060101, 060201 und 060301 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2023 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen, und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt darüber hinaus die Produktblätter.

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt abschließend, die im Teilfinanzplan 2023 veranschlagten Investitionen inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2026 inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Haushaltsplanentwurf 2023 einschließlich des Finanzplanes bis 2026 wurde am 09.11.2022 in denRateingebracht. Die den Jugendbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.

Seitens des Kinder- und Jugendausschusses sind die Produkte

050203 Unterhaltsvorschuss

060101Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

060201Förderung von Kinder- und Jugendarbeit

060301Hilfe für junge Menschen und ihre Familien

zu beraten.

Die Bezirksvertretungen befassen sich mit dem Haushaltsentwurf 2023ff. voraussichtlich zwischen dem 30.11.2022 und dem 11.01.2023. Den Jugendbereich betreffende Beschlüsse werden, soweit gefasst, nachgereicht.

Die Veränderungsnachweisung zur Ergebnisplanung und Investitionsplanung liegt als Anlage bei.

Ferner sind beigefügt: Eine Auflistung der inzwischen eingegangenen Anträge freier Träger, welche die haushälterischen Auswirkungen und Einschätzung der Verwaltung aus fachlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht beinhaltet, sowie die jeweiligen Anträge der freien Träger selbst.

Losgelöst hiervon haben die fachliche und die betriebswirtschaftliche Prüfung der Anträge folgende Ergebnisse hervorgebracht:

  1. Fachliche Einschätzung

Aus fachlicher Sicht können alle Anträge, bis auf die folgenden,nachvollzogen werden:

-Nr. 3: AGOT (Neues Finanzierungsmodell) + Übertragung auf alle OT-Träger

-Nr. 19-22: Einrichtungen der Familienbildung

-Nr. 25: Kinderschutzbund - Frühe Hilfen – zusätzliche halbe Stelle

  1. Betriebswirtschaftliche Prüfung

Trotz der in 2022 massiven Preissteigerung (Stand Oktober 2022: 10,6%) im Sachkostenbereich auf Basis des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes (Durchschnitt 2012-2022: 2,21 %) wurde in der betriebswirtschaftlichen Prüfung die prozentuale Abweichung der Tarifentwicklung TVöD zur Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse nach Leistungsvereinbarung (2012-2022) zugrunde gelegt, da, unter Berücksichtigung der Erhöhungen der Vorjahre, in welchen auch Sachkostenanteile enthalten waren, der Index der Personalkostenerhöhung in Summe immer noch höher ausfällt als der Index der Sachkostenentwicklung.

Nach dieser Berechnungsgrundlage konnten bis auf folgende Anträge alle nachvollzogen werden:

2.1 Anteilige Nachvollziehbarkeit

  • Nr. 9: AWO – Bezirkssozialarbeit
  • Nr. 16: Diakonie - Erziehungsberatungsstelle
  • Nr. 17: Kinderschutzbund – Erziehungsberatungsstelle
  • Nr. 18:VAMV – Beratung nach § 16-18 SGB VIII

2.2. Nicht nachvollziehbar

  • Nr. 3: AGOT (Neues Finanzierungsmodell) + Übertragung auf alle OT-Träger
  • Nr. 4: Kinderschutzbund – Abenteuerspielplatz „Kirschbäumchen“
  • Nr. 8: SKF – Projekt Robert-Koch-Straße
  • Nr. 13: AWO – Vormundschaften
  • Nr. 23: Kinderschutzbund – Müttercafé
  • Nr. 24: Kinderschutzbund – Frühe Hilfen
  • Nr. 27: SKF – Guter Start ins Leben


Aufgrund der Zuschusserhöhungen der letzten Jahre, wurden die entstandenen Kostensteigerungen für diese 7 Maßnahmen bereits kompensiert.

Bezüglich des Antrags des Freizeit- und Erholungsvereins Walheim (Nr. 6) wird darauf hingewiesen, dass aufgrund mangelnder Unterlagen trotz Erinnerung seitens der Verwaltung an den Träger eine betriebswirtschaftliche Prüfung nicht möglich war.

Aufgrund einer Neustellung des Antrages des Vereins Familiäre Tagespflege e. V. vom 07.11.2022 befindet sich dieser derzeit noch in Prüfung und Abstimmung mit dem Träger. Es wird mündlich berichtet.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Kinder- und Jugendausschusses.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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Dokument

Sammeldokument öffentlich53.9 MB
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Projekt: Haushalt 2023

Zum Projekt

Die Stadt Aachen legt den Haushaltsplan 2023 mit den aktuellen Veränderungen und Anpassungen vor. Der Plan umfasst Ergebnis-, Finanz- und Investitionspläne sowie die Entwicklung des Eigenkapitals und die Haushaltssatzung.

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Haushalt & FinanzenAbgeschlossen9. Nov. 2022 – 20. Feb. 202422 Vorlagen
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Worum geht es?

Der Haushaltsplanentwurf für die kommenden Jahre legt fest, wie Mittel für Kinderbetreuung, Jugendarbeit und Familienhilfe eingesetzt werden.

Projekt

Haushalt 2023

Auch: Finanzplan 2023-2026

Kategorien

Haushalt & FinanzenBildungSoziales & Integration

Schlagworte

HaushaltsplanungFördermittelSozialausgaben

Betroffene Gruppen

KinderJugendlicheFamilienFreie Träger

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
25.2.2026
Technische Details