Haushaltsplanentwurf 2023 einschließlich Finanzplan bis 2026
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne des Produktbereiches 03 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2023 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026, inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt darüber hinausdie Produktblätter.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt abschließenddie im Teilfinanzplan 2023 veranschlagten Investitionen, inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2026, inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Haushaltsplanentwurf 2023 einschließlich des Finanzplanes bis 2026 wurde am 09.11.2022 in denRateingebracht. Die den Schulbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.
Seitens des Ausschusses für Schule und Weiterbildung sind die Produkte
030101Grundschulen
030102Hauptschulen
030103Realschulen
030104Gymnasien
030105Gesamtschulen
030106Förderschulen
030201Schülerbeförderung
030301Medienzentrum
030302Fördermaßnahmen und schulformübergreifende Dienstleistungen
zu beraten.
Die Bezirksvertretungen befassen sich mit dem Haushaltsentwurf 2023 ff. voraussichtlich zwischen dem 30.11.2022 und dem 11.01.2023. Den Schulbereich betreffende Beschlüsse werden, soweit gefasst, nachgereicht.
Die Veränderungsnachweisung zur Ergebnisplanung und Investitionsplanung ist als Anlage beigefügt.
Anträge freier Träger liegen der Verwaltung für den Schulbereich nicht vor.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
Projekt: Haushalt 2023
Zum ProjektDie Stadt Aachen legt den Haushaltsplan 2023 mit den aktuellen Veränderungen und Anpassungen vor. Der Plan umfasst Ergebnis-, Finanz- und Investitionspläne sowie die Entwicklung des Eigenkapitals und die Haushaltssatzung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Finanzieller Zwischenbericht 4. Quartal 2023 (01.01. bis 31.12.2023) nach § 20 EigVO NRW nebst ErläuterungenE 88/0085/WP18 · 20. Feb. 2024
- Finanzieller Zwischenbericht 2. Quartal 2023 (01.01. bis 30.06.2023) nach § 20 EigVO NRW nebst ErläuterungenE 88/0073/WP18 · 26. Sept. 2023
- Haushaltsplanberatungen 2023 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026FB 61/0582/WP18 · 19. Jan. 2023
- Haushaltsplanberatungen 2023 - Haushaltsplanentwurf 2023 einschließlich Finanzplanung 2024 - 2026FB 56/0255/WP18 · 19. Jan. 2023
KI-Analyse
Projekt
Haushalt 2023
Auch: Finanzplan 2023-2026
Kategorien
Schlagworte
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 9.2.2026