Wahl einer/eines weiteren stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss wählt Frau/Herrn ______________________ zur/zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Den Vorsitz im Hauptausschuss führt nach § 57 Abs. 3 GO NRW die Oberbürgermeisterin.
Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter der Vorsitzenden.
In der ersten Sitzung des Hauptausschusses in der laufenden Wahlperiode wurde am 09.12.2020 Herr Bürgermeister Holger Brantin (CDU) einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Die Verwaltung schlägt vor, für den Fall, dass die Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende verhindert sein sollten, eine/einen weiteren stellvertretende/n (zweiten) Vorsitzende/n zu wählen.
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SonstigesVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 8.2.2026