Vorlage·FB 01/0324/WP18·1. Februar 2023

Benennung von 2 stimmberechtigten Delegierten für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23.05. bis 25.05.2023 in Köln

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt benennt als stimmberechtigte Delegierte für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages:

1. __________________________

2. __________________________

Ferner benennt der Rat der Stadt als Gastdelegierte ohne Stimmrecht:

__________________________

__________________________

__________________________

__________________________

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Deutsche Städtetag hat mit Schreiben vom 12.12.2022 mitgeteilt, dass die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages von 23. bis 25. Mai 2023 in Köln stattfinden wird.

Der voraussichtliche Zeitplan für die Versammlung kann der Anlage entnommen werden.

Um die organisatorischen Vorbereitungen für die Hauptversammlung rechtzeitig einleiten zu können, bittet der Städtetag, die Benennung der Abgeordneten bis spätestens 10.03.2023 vorzunehmen.

Nach § 6 Abs. 2a der Satzung kann die Stadt Aachen zur Hauptversammlung 2 Delegierte mit Stimmrecht entsenden (unter Zugrundelegung der vom Statistischen Bundesamtfestgelegten Einwohnerzahl).

Die stimmberechtigten Delegierten des Hauptausschusses und des Präsidiums des Deutschen Städtetages sind neben den zu benennenden stimmberechtigten Delegierten kraft Satzung zur Hauptversammlung stimmberechtigt. Sie bleiben bei der Anzahl der zu benennenden Delegierten außen vor. Für die Stadt Aachen sind Frau Oberbürgermeisterin Keupen als Mitglied im Präsidium und Frau Bürgermeisterin Hilde Scheidt als Mitglied im Hauptausschuss bereits stimmberechtigte Delegierte.

Die Hälfte der Delegierten soll aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaften bestehen. Der Deutsche Städtetag bittet die Mitgliedsstädte, bei der Entsendung von Delegierten und Gastdelegierten zur Hauptversammlung Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Vertretungskörperschaften zu berücksichtigen.

Neben den stimmberechtigten Delegierten können auch diesmal wieder weitere Teilnehmer*innen als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung entsandt werden.

Für die letzte ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die 2021 in Erfurt stattfand, wurden vom Rat der Stadt benannt:

a)als stimmberechtigte Abgeordnete:

Ratsherr Hermann-Josef Pilgram, GRÜNE,

Ratsherr Holger Brantin, CDU.

b)als Gastdelegierte ohne Stimmrecht:

Ratsfrau Maria Keller, SPD,

Ratsherr Peter Blum, FDP,

Ratsherr Hans Leo Deumens, DIE LINKE,

Ratsherr Christoph Allemand, DIE Zukunft.

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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

DelegiertenbenennungStädtetag

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Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
8.2.2026
Technische Details