Vorbereitungen der Stadt Aachen auf den KulturPass der BundesregierungAntrag der Fraktionen SPD und GRÜNE vom 25.04.2023
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Stadt Aachen bereitet sich auf die Einführung des KulturPasses für 18-Jährige vor und informiert Kultureinrichtungen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Bekanntgabe der Einführung des Kulturpasses für 18-Jährige zum zweiten Quartal 2023 wurde durch den Kulturdezernenten mit einer Mail vom 10.03.2023 (siehe Anlage) an die freie Szene sowie auf dieses Projekt aus dem Ministerium für Kultur und Medien hingewiesen. Die städtischen Kulturinstitutionen wurden durch die Leitung des Kulturbetriebs informiert. Die freie Szene wurde auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, Angebote auf der Anbieterplattform des Ministeriums zu unterbreiten.
Die technische Umsetzung seitens des BKM hat sich weiter verzögert und ist für Mitte Mai 2023 vorgesehen.
Sobald die Plattform durch das Ministerium freigeschaltet wird, werden Kulturdezernat, Kulturbetrieb und FB 13 die Öffentlichkeit auf den Kulturpass hinweisen. Dazu werden alle Medien zur Informationsweitergabe genutzt, um v.a. die Zielgruppe der 18-Jährigen zu erreichen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Klimarelevanz
Keine
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Die Stadt Aachen bereitet sich auf die Einführung des KulturPasses für 18-Jährige vor und informiert Kultureinrichtungen.
Projekt
KulturPass Aachen
Auch: KulturPass 18-Jährige, Bundes-KulturPass
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PlanungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 49 - Kulturbetrieb
- Geändert
- 8.2.2026