Vorlage·E 26/0133/WP18·5. September 2023

Single-Lighting-Regulation (Ausphasung der Leuchtstoffröhre); Weiteres Vorgehen und Maßnahmebeschreibung am Beispiel VG Lagerhausstraße mit Förderung des PTJ

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

EU-Vorgaben zwingen zur Umrüstung städtischer Beleuchtung – wie geht Aachen mit der Ausphasung von Leuchtstoffröhren um?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In 2021 traten einige grundsätzliche Änderungen am Lichtmarkt in Kraft. Auslöser sind die neuen EU-Verordnungen 2019/2020 „Single Lighting Regulation“ (SLR) und 2019/2015 „Energy Label Regulation“ (ELR).

Ziel der Verordnungen sind weitreichende Verbesserungen beim Umwelt- und Verbraucherschutz, sowie bei der Nachhaltigkeit der Produkte.

Die Verordnungen unterscheiden nicht mehr zwischen „Modulen“, „Lampen“ und „Leuchten“, sondern sprechen nur noch von sog. „Lichtquellen“. In Konsequenz findet die Bewertung z.B. der Energieeffizienz nur noch für die Lichtquelle statt. Relevante Produkteigenschaften werden künftig im Rahmen der Datenbank EPREL (Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchs-Kennzeichnung) neu dokumentiert.

Anhand der erreichten Energieeffizienz erhält jede Lichtquelle eine neue Klassifizierung und ein neues Label zwischen A und G

Zudem dürfen einige Produkte in der EU künftig nicht mehr auf den Markt gebracht werden.

Die Europäische Kommission hat diese Verordnungen verankert und in der „Ökodesign-Richtlinie“ zusammengeführt.

Stufenweise Ausphasung der Leuchtmittel vom Markt


Seit dem 1. September 2021 dürfen Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät (z. B. mit Sockel E14 oder E27), sogenannte Energiesparlampen, nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Gleiches gilt für lineare Halogenlampen mit Sockel R7s > 2.700lm (entspricht etwa 140W) und Niedervolt- Halogenlampen (z. B. mit Sockel GU4, GU 5.3).

Der „Ausphasung“ dieser Leuchtmittel seit September 2021 konnte aus technischer Sicht gut entsprochen werden:

- es waren genügend alternative LED-Ersatzprodukte am Markt verfügbar und

- diese konnten bei städtischen Ausschreibungen von Leuchtmitteln (jährlich gesamtstädtischer Bedarf) berücksichtigt werden.

Eine weitere Verschärfung trat zum 1. September 2023 in Kraft:

Damit entfallen auch lineare sog. „T8-Leuchtstofflampen“ (z. B. 600 mm/ 18W, 1200 mm/ 36W, 1500 mm/ 58W) und die meisten Typen der heute noch erlaubten Halogenlampen (z. B. mit Sockel G9, G4 und GY6,35).

Die Ausphasung dieser Leuchtstofflampen hat jedoch eine große Auswirkung und Tragweite auf die Beleuchtung aller städtischen Gebäude.

In fast jedem städtischenGebäude im Baujahr ca.1970 – 2003 ist dieser Leuchtentyp in den unterschiedlichen Formen mit Röhren in unterschiedlichen Stärken („Wattagen“) verbaut worden.

Die Gesamtzahl der einzelnen Leuchten mit diesem Leuchtmitteltyp in den städtischen Gebäuden ist nicht bekannt. Ein „Leuchten-Kataster“ existiert nicht.

Ein genereller Ersatz durch sog. „Retrofit-Leuchtmittel“ ist hier nicht anwendbar. Durch die normative Änderung (EN12464) entsprechen die Ersatzröhren nicht den geforderten Kriterien und Eigenschaften in vielen Anwendungsbereichen.

Vorgehensweise des E26/ aktueller Arbeitsstand

Um den übergangsweisen Betrieb der aktuell verbauten Leuchten sicher gewährleisten zu können, werden alle gängigen, ausgephasten Leuchtmittel in ausreichender Menge bevorratet. Der Beschaffungsprozess hierzu ist bereits abgeschlossen.

Da der Bestand an eingebauten Leuchtmitteln/ Beleuchtungstechnik in den Gebäuden nicht bekannt ist, muss dieser erfasst und technisch kategorisiert werden.

Die Datenaufnahme zur Erstellung eines Leuchtmittelkatasters soll aufgrund eigener Kapazitätsengpässe durch ein externes Ingenieurbüro nach einheitlichem Standard vorgenommen werden.

Hierzu sind die zu bearbeitenden Objekte festgelegt worden. Diese Auswahl und Priorisierung wurde anhand verschiedener Kriterien vorgenommen. So wurden etwa Objekte, die in den letzten etwa 10 Jahren in den betreffenden Gewerken Gegenstand von Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen waren ausgefiltert sowie untergeordnete Bereiche, die im Zuge der normalen Bauunterhaltung bei Leuchtmittelausfall umgerüstet werden können, etc.

Anhand eines Pilotprojektes wurde die Methodik zur Datenerfassung und Dokumentation ausgearbeitet und der damit verbundene zeitliche Aufwand als Grundlage zur Verfassung einer Planer-Ausschreibung dokumentiert.

Die Ausschreibung ist nach einem ersten ergebnislosen Durchgang im Frühjahr derzeit in der Vorbereitung zu einer zweiten Veröffentlichung. Nach erfolgreicher Ausschreibung ist für die Datenaufnahme ein Zeitraum von etwa einem Jahr vorgesehen.

Mit den dann vorliegenden Erkenntnissen wird die Notwendigkeit und der Umfang baulicher Eingriffe z.B. in Decken und Beleuchtungskonstruktionen, eine Priorisierung sowie Konzepte zur objektweisen Vorgehensweise festgelegt.

Kosten und Umsetzungszeiträume können erst dann seriös ermittelt werden.

Es ist jedoch perspektivisch mit einer mehrjährigen Konzeption und Umsetzung sowie Kosten in 2-stelliger Mio.-Höhe für die Umrüstung der Objekte zu rechnen.

Neben der energetischen und Umweltschutz-Perspektive sind dann Einsparungen (Betriebskosten) und die Nutzung möglicher Fördermittel/-programme zu berücksichtigen.

E26 verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Einbau energiesparender Leuchtmittel/ Beleuchtungssysteme und in der Anwendung der Förderkulisse.

Derzeit wird zu Gewinnung praxisrelevanter Erfahrungswerte in der Umsetzung eines solchen Vorhabens das Verwaltungsgebäude Lagerhausstraße prototypisch bearbeitet und unter Verwendung von Fördermitteln des Projektträger Jülich (PTJ) umgesetzt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

2 Straßen

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KI-Analyse

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Worum geht es?

EU-Vorgaben zwingen zur Umrüstung städtischer Beleuchtung – wie geht Aachen mit der Ausphasung von Leuchtstoffröhren um?

Projekt

Beleuchtungsumrüstung städtische Gebäude

Auch: Single Lighting Regulation, SLR, Leuchtmittelkataster

Strategien & Programme

Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) Aachen

Kategorien

Energie & KlimaDigitalisierung

Schlagworte

EnergieeffizienzNachhaltigkeitLED-UmrüstungFördermittel

Betroffene Gruppen

Städtische NutzerGebäudeverwaltungen

Handlungstyp

Sanierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
8.2.2026
Technische Details