Fanprojekt Aachen·4 VorlagenKI
Vorlage·FB 45/0437/WP18·13. Dezember 2023

AWO Fanprojekt Aachen - Fortführung ab Januar 2024

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Das Fanprojekt Aachen geht in die nächste Runde: Wie die Arbeit mit Fußballfans Gewaltprävention und Integration stärkt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, dem Antrag der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e. V. auf Erhöhung des städtischen Anteils des Betriebskostenzuschusses in folgendem Umfang ab 2024 zuzustimmen.
  3. Soweit die Städteregionsverwaltung im Weiteren auf der Grundlage des unter Ziffer 4. der dortigen Vorlage für den Städteregionstag am 30.03.2023 die ihr übertragene Ermächtigung nutzen und eine entsprechende Anpassung des Zuschussbetrages vornehmen will, wird empfohlen, diese vertragliche Änderung dem Rat der Stadt erneut zur Entscheidung vorzulegen.
  1. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Empfehlungen des Kinder- und Jugendausschusses zur Kenntnis.
  2. Er beschließt das AWO Fanprojekt Aachen mit einem finanziellen Anteil in Höhe von 32.175 Euro jährlich, für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027, zu fördern.
  3. Soweit die Städteregionsverwaltung im Weiteren auf der Grundlage des unter Ziffer 4. der dortigen Vorlage für den Städteregionstag am 30.03.2023 die ihr übertragene Ermächtigung nutzen und eine entsprechende Anpassung des Zuschussbetrages vornehmen will, ist diese vertragliche Änderung dem Rat der Stadt erneut zur Entscheidung vorzulegen.
  4. Er beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit der StädteRegion Aachen und dem Leistungsanbieter Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e. V. abzuschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Das seit November 2008 existierende Fanprojekt Aachen wird finanziert durch den Deutschen Fußballbund (DFB), das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW, die Städteregion Aachen und die Stadt Aachen. Die Zielgruppe definiert sich über die im §7SGB VIII beschriebenen Altersgruppen von 12 bis 27 Jahren. Die Grundlage des Wirkens des Fanprojektes ergibt sich durch das „Nationale Konzept Sport und Sicherheit“ (NKSS). Schwerpunkte der Arbeit sind Gewaltprävention, Demokratisierung, Abbau von Diskriminierung, Gender-Mainstreaming und die Förderung der Kommunikation innerhalb der Fangemeinde sowie außerhalb wie z.B. mit Vereinen, Polizei, Ordnungsdiensten.

Das Fanprojekt Aachen wird bisher jährlich mit rd. 60.000 Euro vom Land NRW und bis zu 95.000 Euro vom DFB gefördert. Voraussetzung hierfür istdie fortlaufende finanzielle Beteiligung der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen, deren Fördersumme zuletzt insgesamt 47.500 Euro betrug. Der Anteil der Stadt Aachen beträgt 23.500 Euro (49,5 %) jährlich.

Bislang wird das Fanprojekt mit zweiVollzeitkräften undeiner 30 Stundenkraft aus den Professionen Sportwissenschaft und Soziale Arbeit durchgeführt. Aktuell strebt der Träger eine personelle Ausstattunggemäß den Empfehlungen des „Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit“ (NKSS) an, diedrei Vollzeitkräfte sowie eine Verwaltungskraft zur Gewährleistung einer wirksamen und nachhaltigen Projektarbeit benennen.

Die geplante Personalaufstockungum zzgl. 0,23 Fachkraftstelle beruht neben der NKSS-Empfehlung auf den gestiegenen inhaltlichen Anforderungen und der kontinuierlichen Ausweitung des Angebots. Vor diesem Hintergrund beantragt der AWO Kreisverband Stadt-Aachen e.V. für die Jahre 2024 bis 2027 die Erhöhung des Zuschusses von bisher 47.500 Euro auf 65.000 Euro jährlich.

Der Städteregionstag hat sich in seiner Sitzung vom 30.03.2023 für eine erhöhte Förderung in Höhe von 65.000 Euro jährlich für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2027 vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Aachen ausgesprochen.

  1. Beweggründe für den Antrag auf Erhöhung des Zuschusses

Der Träger benennt u.a. folgende Gründe:

  • die Vergrößerung der Fanszene undein stetig hohes Fan-Potential (2018/19 durchschnittlich ca. 5.200 Zuschauer*innen am Tivoli, 2022/23 bei den ersten 13 Heimspielen ca. 9.350 Zuschauer*innen) einhergehend mit einemerhöhten bzw. veränderten inhaltlichen Bedarf seit der Corona-Pandemie v.a. bei den Fans im Jugendalter,
  • die Erweiterung des Adressat*innenkreises auf Institutionen wie Schulen, Vereine, Jugendfreizeitstätten und weiteren Jugendhilfeeinrichtungenbei einzelnen außerschulischen Bildungsangeboten,
  • den kontinuierlichen Ausbau der Angebote und Methoden (Aufsuchende Arbeit, Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit, Gemeinwesen- und Jugendarbeit, Offene Jugendarbeit) sowieden Ausbau des Netzwerks,
  • gestiegene Personal-, Betriebs- und Sachkosten,
  • keine Erhöhung der Fördersumme seit mehr als 10 Jahren.

Mit der aufsuchenden Arbeit im Sozialraum der Fan-Szene werden wöchentlich ca.30 Teilnehmer*innen erreicht. An denSpieltagen selbst findet der Kontakt zu etwa 160 Personen statt. Zum Fanprojekttreff erscheinen je nach Art der Veranstaltung und des Gruppenangebots zwischen 5 und 120 Teilnehmer*innen.Der Treff findetdurchschnittlich 15 Mal im Jahr statt.

Im November 2023 besteht das Fanprojekt Aachen bereits seit 15 Jahren und hat in dieser Zeit nicht an seiner Themenaktualität eingebüßt. Es ist somit ein fest etabliertes Angebot, konzentriert sich speziell auf die „Fan-Szene“ und erfordert die Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Akteur*innen und Institutionen vorrangig aus derWelt des Fußballs.

  1. Stellungnahme der Verwaltung

Das Fanprojekt Aachen stellt eine wichtige Ergänzung zu den vorhandenen Beratungsangeboten und Maßnahmen der Jugendämter der Städteregion und Stadt Aachen und den freien Trägern in den Aufgabenfeldern der Jugendhilfe, der Jugendarbeit und des vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes dar. Es agiert niederschwellig und leistet u.a. einen Beitrag zur Gewaltminderung, Gewaltprävention, Suchtprävention und den Abbau von Diskriminierung. Mit dem Alleinstellungsmerkmal der spezifischen Zielgruppe wird es seit nunmehr 15 Jahren als erfolgreiches Angebot wahrgenommen und geschätzt. Die Fortführung des Fanprojekts bedarf auch künftig der finanziellen Förderung.

In Abstimmung mit Dezernat II wird der befristeten neuen Vereinbarung für den Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2027 mit der beantragten Personalaufstockung (zzgl. 0,23 Fachkraftstelle und 0,25 Verwaltungsstelle) zugestimmt - damit verbunden auch der künftigen Förderung durch Stadt Aachen und Städteregion in Höhe von insgesamt 65.000 € p.a. (davon Anteil der Stadt Aachen 49,5% = 32.175 € p.a.). Die kommunale Förderung erhöht sich damit gegenüber der am 31.12.2023 auslaufenden Vereinbarung um insgesamt 17.500 € p.a. (davon Anteil Stadt Aachen rd. 8.700 €).

Die Beschlussfassung im Städteregionstag am 30.03.2023 sah hierzu unter Ziffer 4. ergänzend wie folgt vor:

„Die Verwaltung wird ermächtigt, während der Laufzeit der Vereinbarung auf Antrag des Leistungsanbieters Steigerungen bei den Personalaufwendungen bis zur Höhe der Tarifsteigerungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) für das jeweilige Folgejahr anzuerkennen.“

Aus den Vorlagen der Städteregion lässt sich weder Zeitpunkt noch Höhe einer entsprechenden Anpassung prognostizieren. Der Automatismus der Anpassung steht jedoch im Widerspruch zu der auf Seiten der Stadt bestehenden Praxis beim Abschluss von Leistungsvereinbarungen bzw. Zuschussverträgen mit Dritten. Ob aus den dann abgeleiteten Entscheidungen die Notwendigkeit folgt, die bislang einheitliche Vereinbarung zwischen dem Leistungsanbieter AWO, der Städteregion sowie der Stadt Aachen in zwei eigenständige Vereinbarungen der vorgenannten Körperschaften mit der AWO zu ändern, bleibt abzuwarten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

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Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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Projekt: Fanprojekt Aachen

Zum Projekt

Die Stadt Aachen soll eine eigene Leistungsvereinbarung mit der AWO für das Fanprojekt abschließen, um die Finanzierung und Weiterführung des Angebots für junge Fußballfans zu sichern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Soziales & IntegrationMaßnahme geplant11. Dez. 2013 – 19. Nov. 20244 Vorlagen

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Worum geht es?

Das Fanprojekt Aachen geht in die nächste Runde: Wie die Arbeit mit Fußballfans Gewaltprävention und Integration stärkt.

Projekt

Fanprojekt Aachen

Kategorien

Soziales & IntegrationSport

Schlagworte

JugendhilfeGewaltpräventionDemokratieförderung

Betroffene Gruppen

JugendlicheFußballfansSchulenVereine

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Technische Details