Vorlage·E 18/0174/WP18·31. Januar 2024

16. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 13.12.2000

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Friedhofsgebühren in Aachen werden angepasst, um die Unterhaltung der städtischen Friedhöfe und Gedenkstätten langfristig zu sichern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

  1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung des Gebührentarifs für Leistungen im Bereich der Friedhöfe der Stadt Aachen zum 01.01.2024 durch die 16. Änderungssatzung der Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 13.12.2000 zu beschließen.

Rat der Stadt Aachen

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die Anpassung des Gebührentarifs für Leistungen im Bereich der Friedhöfe der Stadt Aachen zum 01.01.2024 durch die 16. Änderungssatzung der Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 13.12.2000 für das Jahr2024.

Erläuterungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

Keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

Gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

Keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Erläuterungen:


Die Stadt Aachen unterhält eine Vielzahl von Friedhöfen und gibt so den Einwohnern*innen die Möglichkeit, sich auch in unmittelbarer Nähe ihresWohnbezirks beisetzen zu lassen.

Die Unterhaltungvon27 Friedhöfen und 5 Gedenkstätten in Aachen ist naturgemäß sehr kostenintensiv und bringt auch im operativen Geschäft einen sehr hohen logistischen Aufwand mit sich.

Die Stadt Aachen ist sich jedoch ihrer Verantwortung gegenüber den Einwohnern*innen bewusst und stellt sich auch zukünftig trotz einer angespannten Haushaltslage dieser Herausforderung.

Die im Friedhofswesen entstehenden Kosten sollen planmäßig zu 75% durch die Gebührenzahler*innen gedeckt werden. Die verbleibenden 25% stellt der allgemeine Haushalt bereit, da durch diesen Anteil der Erholungsfunktion des Friedhofes als Grünanlage für die Gesamtbevölkerung Rechnung getragen wird.

Nachdem die Gesamtkosten des Friedhofswesens in den vergangenen Jahrennoch auf einem nahezu gleichbleibenden Niveau gehalten werden konnten, ist nun keine Kostendeckung mehr durch dieaktuellen Gebühreneinnahmenzu erreichen.

Diese Unterdeckung liegt einerseits in dem weiter anhaltenden Wandel des Bestattungsverhaltens begründet, in dem sich der Trend zur Urnenbestattung immer weiter fortsetzt.Sargbestattungen in Reihengräbern und Wahlgräbern nehmen stetig ab, stattdessen werden kleine nicht so pflegeintensive Urnenreihen- und Urnenwahlgräber genutzt.Auch der Anteil an den besonders günstigen anonymen Urnenbestattungen im naturnahen Bereich ist gravierend angestiegen.Somit ergibt sich trotz leicht steigender Beisetzungen eine spürbare Veränderung der Einnahmen.

Andererseits schlagen, so wie in anderen Bereichen, auch im Friedhofswesen enorme Preissteigerungen bei der Energie-, Kraftstoff-, Baustoff-, Maschinen- und Materialbeschaffung zu Buche. Zudem haben auch die Tarifsteigerungen im Bereich der Personalkosten Einfluss auf die Gebührenhöhe und deren naturmäßiger Anpassung.

Aus den vorgenannten Gründen müssen die Friedhofsgebühren angehoben werden. Die neuen Gebührensätze sind dem angepassten Gebührentarif im Anhang zu entnehmen.

Dokument

Sammeldokument öffentlich367.5 KB
PDF-Viewer wird geladen...

Projekt: Friedhofsgebührenordnung

Zum Projekt

Die Stadt Aachen passt die Friedhofsgebührenordnung an, um die gestiegenen Kosten im Friedhofswesen zu decken. Die Gebühren werden aufgrund von Kostensteigerungen und verändertem Bestattungsverhalten erhöht.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Haushalt & FinanzenUmsetzung beschlossen20. Nov. 2013 – 17. Dez. 20258 Vorlagen
Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Die Friedhofsgebühren in Aachen werden angepasst, um die Unterhaltung der städtischen Friedhöfe und Gedenkstätten langfristig zu sichern.

Projekt

Friedhofsgebührenordnung

Kategorien

GrünflächenHaushalt & Finanzen

Schlagworte

GebührenanpassungBestattungswesenFriedhofsmanagement

Betroffene Gruppen

HinterbliebeneAnwohner

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
8.2.2026
Technische Details