Wahl der/des 2. ehrenamtlichen Stellvertreterin/Stellvertreters der Oberbürgermeisterin
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Folgendes Ratsmitglied wird nach § 50 Abs. 2 zur/zum 2. ehrenamtlichen Stellvertreter/in der Oberbürgermeisterin gewählt:
2. Stellvertretende(r) Bürgermeister(in):
Erläuterungen
Erläuterungen:
Scheidet ein stellvertretender Bürgermeister während der Wahlperiode aus, ist der/die Nachfolger/in für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 zu wählen. (§ 67 Absatz 2 GO NRW)
Nach dem Mandatsverzicht des 2. stellvertretenden Bürgermeisters Herrn Holger Brantin ist eine neue stellvertretende Bürgermeisterin bzw. ein neuer stellvertretender Bürgermeister durch den Rat zu wählen.
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SonstigesVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 8.2.2026