Vorlage·FB 61/0845/WP18·29. Februar 2024

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 95 - Bogenstraße - im Bereich Kochstraße, Alt-Haarener Straße, Würselener Straße, hier: Aufhebungsbeschluss

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein veralteter Aufstellungsbeschluss für ein Plangebiet in Haaren soll aufgehoben werden, da er nicht mehr zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung benötigt wird.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 95 – Bogenstraße – im Bereich Kochstraße, Alt-Haarener Straße und Würselener Straße im Stadtbezirk Aachen-Haaren zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 95 – Bogenstraße – im Bereich Kochstraße, Alt-Haarener Straße und Würselener Straße im Stadtbezirk Aachen-Haaren.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Einleitung

Am 26.08.2021 beauftragte der Planungsausschuss die Verwaltung, die Aufhebung der nicht mehr für die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse vorzubereiten (siehe Vorlage FB 61/0147/WP18). Anlass war, dass in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden, die inzwischen nicht mehr aktuell oder obsolet sind. Diese sollen nun aufgehoben werden. Zur Vereinfachung sollen die Aufhebungsbeschlüsse sukzessive und gebündelt nach Bezirken erfolgen.

  1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Der Plangebiet des Aufstellungsbeschlusses A 95 befindet sich im Bereich des Bebauungsplans Nr. 9 III der ehemaligen Gemeinde Haaren, der Mischgebiete festsetzt. Dieser Bebauungsplan ist allerdings mit Rechtsmängeln behaftet. Um den Bebauungsplan Nr.9 dahingehend zu ändern, dass in den im Bebauungsplan festgesetzten Mischgebieten Spielhallen unzulässig sind, wurde am 28.09.1988 der Aufstellungsbeschluss A 95 für den Bereich zwischen Kochstraße, Alt-Haarener Straße und Würselener Straße gefasst. Diese Planverfahren sind jedoch nicht weiter fortgeführt worden. Außerdem befindet sich im Teilbereich des Aufstellungsbeschlusses A 95 der Bebauungsplan 609, der ebenfalls Rechtsmängel aufweist.

Ein 36 Jahre alter Aufstellungsbeschluss kann nicht mehr als Steuerungsgrundlage herangezogen werden. Insofern wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Im Falle eines erneuten Steuerungsbedarfs kann ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

  1. Klimanotstand

Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Die Anwendung der Liste wurde jedoch in diesem Fall nicht durchgeführt, da es sich lediglich um die Aufhebung zweier Aufstellungsbeschlüsse handelt. Es sind keine Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Haaren die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 95 – Bogenstraße – im Bereich Kochstraße, Alt-Haarener Straße und Würselener Straße zu beschließen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

4 Straßen

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Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Ein veralteter Aufstellungsbeschluss für ein Plangebiet in Haaren soll aufgehoben werden, da er nicht mehr zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung benötigt wird.

Projekt

Aufhebung Aufstellungsbeschluss A 95

Auch: A 95 Bogenstraße

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

BebauungsplanStadtplanung

Betroffene Gruppen

Anwohner Haaren

Handlungstyp

Aufhebung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Haaren

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Technische Details