Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss wählt Frau/Herrn ______________________ zur/zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Den Vorsitz im Hauptausschuss führt nach § 57 Abs. 3 GO NRW die Oberbürgermeisterin.
Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter der Vorsitzenden.
In der ersten Sitzung des Hauptausschusses in der laufenden Wahlperiode wurde am 09.12.2020 Herr Bürgermeister Holger Brantin (CDU) einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
In der Sitzung des Hauptausschusses am 18.01.2023 wurde Ratsherr Michael Servos (SPD) einstimmig zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Herr Brantin hat mit Wirkung ab 16.12.2023 auf sein Mandat im Rat der Stadt verzichtet.
Die Verwaltung schlägt vor, für den Fall, dass die Vorsitzende verhindert sein sollte, eine/einen neue/neuen erste/n stellvertretende/n Vorsitzende/n zu wählen.
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SonstigesVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 8.2.2026