Vorlage·FB 61/0858/WP18-1·22. Mai 2024

Ausführungsbeschluss Kurfürstenstraße – Erneuerung der Verkehrsflächen und Anlage von neuen Baumstandorten

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wer entscheidet über die Erneuerung der Verkehrsflächen in der Kurfürstenstraße und warum?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt der Bezirksvertretung, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, die Verwaltung mit der Sanierung der Verkehrsflächen, sowie der Anlage der Querungshilfen, der neuen Baumstandorte und der neuen Fahrradbügel in der Kurfürstenstraße zu beauftragen.

Der Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, mit der Sanierung der Verkehrsflächen, sowie der Anlage der Querungshilfen, der neuen Baumstandorte und der neuen Fahrradbügel in der Kurfürstenstraße.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Beschlusszuständigkeit

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 17.04.2024 wurde die Beschlusszuständigkeit betreffend der Vorlage „Ausführungsbeschluss Kurfürstenstraße – Erneuerung der Verkehrsflächen und Anlage von neuen Baumstandorten“ hinterfragt.

Die in der Vorlage vorgeschlagene Beratungsreihenfolge (Entscheidung Mobilitätsausschuss) gründete auf die in §13 der Hauptsatzung aufgeführte Wertgrenze von 420.000 €.

§ 13 der Hauptsatzung trifft hierzu in Übereinstimmung mit § 37 der Gemeindeordnung NRW (auszugsweise) folgende Regelungen:

§13 (1) „Die Bezirksvertretung entscheidet…“ „…in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht (bezirkliche Angelegenheiten) …“

§13 (2) „

Bezirkliche Angelegenheiten im Sinne des Absatzes 1 liegen insbesondere vor, wenn die Entscheidung

1. sich in ihren Auswirkungen im Wesentlichen auf das Gebiet und die im Stadtbezirk

wohnenden Einwohnerinnen und Einwohner beschränkt oder

2. ein in dem Stadtbezirk gelegenes Objekt betrifft, dessen Nutzung oder Funktion sich im

Wesentlichen auf das Gebiet und die im Stadtbezirk wohnenden Einwohnerinnen und

Einwohner beschränkt und

3. einmalige Kosten der Gesamtmaßnahme in Höhe von 420.000,- € oder jährliche Folgekosten

ohne Kapitaldienst in Höhe von 60.000,- € nicht überschreitet.“

Der Ausführungsbeschluss Kurfürstenstraße lässt mit Ausnahme der Überschreitung der Wertgrenze keine Aspekte erkennen, die zu einer überbezirklichen Bedeutung führen. Die Überschreitung der Kostengrenze allein ist allerdings weder nach § 37 GO NW noch nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 der Hauptsatzung, die kumulativ vorliegen müssen, ein Kriterium das zwingend dazu führt, dass eine bezirkliche Zuständigkeit ausgeschlossen ist.

Daher wird die Beratungsreihenfolge mit dieser Ergänzungsvorlage wie folgt angepasst:

-16.05.2024 MobilitätsausschussEmpfehlung

-22.05.2024 Bezirksvertretung Aachen-MitteEntscheidung

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Wer entscheidet über die Erneuerung der Verkehrsflächen in der Kurfürstenstraße und warum?

Projekt

Erneuerung Kurfürstenstraße

Auch: Kurfürstenstraße Sanierung

Kategorien

VerkehrGrünflächen

Schlagworte

VerkehrsflächenBaumstandorteBeschlusszuständigkeit

Betroffene Gruppen

Anwohner Mitte

Handlungstyp

Sanierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
8.2.2026
Technische Details