Vorlage·FB 30/0024/WP18·26. Juni 2024

Bürgerbegehren "Mobile Vernunft" - Zulässigkeitsprüfung im Rahmen des Antrags auf Vorprüfung gemäß § 26 Abs. 2 Satz. 7 ff. Gemeindeordnung NRW

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen stellt im beantragten Vorprüfungsverfahren zum Bürgerbegehren „Mobile Vernunft“ die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens fest.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Durch die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens „Mobile Vernunft“ wurde ein Antrag auf Vorprüfung nach § 26 Abs. 2 Satz 7 ff. Gemeindeordnung NRW gestellt (vgl. Anlage 1). Die erforderlichen Unterschriften zum Vorprüfungsantrag liegen seit dem 29.05.2024 vollständig vor.

Die Verwaltung hat diese rechtliche Prüfung extern mandatiert und die Baumeister Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbH beauftragt. Die entsprechende gutachterliche Stellungnahme von Frau Dr. Antje Wittmann ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt. Entsprechend dieser externen juristischen Bewertung wird die Feststellung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens empfohlen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Frage der rechtlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens verursacht keine finanziellen Auswirkungen.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich874.7 KB
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Projekt

Bürgerbegehren Mobile Vernunft

Auch: Mobile Vernunft

Kategorien

VerkehrRatsbetrieb

Schlagworte

BürgerbeteiligungMobilitätskonzepteRechtliche Prüfung

Betroffene Gruppen

BürgerinitiativenAnwohner

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
Geändert
8.2.2026
Technische Details