Verlegung von Stolpersteinen Projekt des Kölner Künstlers Gunter DemnigVolkshochschule Aachen
Inhalt
Erläuterungen
Ein Antrag zur Verlegung eines Stolpersteins in Aachen wird geprüft. Es geht um die Erinnerung an Opfer des Nationalsozialismus und die Einhaltung der städtischen Richtlinien für solche Gedenkprojekte.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt gemäß § 11 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, im Sinne des vorliegenden Antrags einen Stolperstein vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz des Aachener Bürgers Josef Müller, Jülicher Str. 2, in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.
2.Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule beschließt der Rat der Stadt Aachen gemäß § 12 der Satzung für die Volkshochschule Aachen, im Sinne des vorliegenden Antrags einen Stolperstein vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz des Aachener Bürgers Josef Müller, Jülicher Str. 2, in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.
Der Antrag ist somit als erledigt zu betrachten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In seiner Sitzung vom 17. Januar 2007 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, dass die Stadt Aachen sich an dem Projekt Stolpersteine in der Form beteiligt, in dem die eingehenden Anträge auf Verlegung von Stolpersteinen zur Weiterbearbeitung an die Volkshochschule Aachen geleitet werden.
Vor der Verlegung von Stolpersteinen sollte jeweils die Zustimmung des Rates der Stadt eingeholt werden.
Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 12.03.2011 unter Schilderung der Einzelheiten den Antrag gestellt, einen Stolperstein vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz des Aachener Bürgers Josef Müller, Jülicher Str. 2, in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.
Die Weiterbearbeitung des Antrags durch die Volkshochschule Aachen hat zu dem Ergebnis geführt, dass die in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.01.2007 beschlossenen Voraussetzungen zur Verlegung eines Stolpersteines
-ein Stolperstein kann nur gelegt werden, wenn eventuell noch lebende Angehörige damit einverstanden sind;
-Ort und Schicksale der Opfer müssen überprüft und belegt sein;
-Stolpersteine sollen nicht an Orten installiert werden, an denen eine Gedenktafel der Wege vorgesehen bzw. angebracht ist;
-Anträge auf Stolpersteine sollten an das Projekt Wege gegen das Vergessen, d.h. an die Volkshochschule Aachen, geleitet und von dort bearbeitet werden;
vorliegen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen |
Die Kosten von 95 für einen Stolperstein sowie für die evtl. Assistenz bei der Verlegung durch den Stadtbetrieb Aachen trägt der Antragsteller.
Dokument
Weitere Dokumente (1)
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Projekt: Stolpersteine Aachen
Zum ProjektDie Stadt Aachen beteiligt sich am Projekt „Stolpersteine“ und verlegt vier neue Stolpersteine für Opfer der Shoah.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
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KI-Analyse
Worum geht es?
Ein Antrag zur Verlegung eines Stolpersteins in Aachen wird geprüft. Es geht um die Erinnerung an Opfer des Nationalsozialismus und die Einhaltung der städtischen Richtlinien für solche Gedenkprojekte.
Projekt
Stolpersteine Aachen
Auch: Gedenksteine, Projekt Stolpersteine
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Problem erkanntBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 7.7.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 42 - Volkshochschule
- Geändert
- 12.7.2026