Soziale Stadt Aachen-Nord: 2. Förderstufe
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Im Rahmen des Programms „Soziale Stadt Aachen-Nord“ werden Fördermittel für die Umgestaltung des Oberplatzes und eines Spielplatzes bewilligt.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und bestätigt das Vorgehen der Verwaltung, die 2. Förderstufe auf die Projekte
-Rehm-Plätze (insbes. Kosten Oberplatz)
-Auftakt des Spielplatzprogramms
Dez. 2 | Dez. 3 | Co-Dez.1 | FB02 | B03 | FB20 |
zu beschränken.
Philipp
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 06.07.2011 hat der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung der Lenkungsgruppe Aachen-Nord vom 12.05.2011 unter anderem die Verwaltung beauftragt, die Projekte Ehemaliges Straßenbahndepot Talstraße, Rehm-Plätze (insbes. Kosten Oberplatz) sowie Auftakt des Spielplatzprogramms zur Städtebauförderung in der 2. Förderstufe Soziale Stadt Aachen-Nord anzumelden.
Da sich in der weiteren Bearbeitung des Projektes Ehemaliges Straßenbahndepot Talstraße herausstellte, dass die notwendige Bearbeitungstiefe für die formelle Antragstellung nicht rechtzeitig erreicht werden konnte, hat sich die Verwaltung entschlossen, dieses Projekt aus der 2. Förderstufe herauszunehmen. Mit der Bezirksregierung konnte eine Abstimmung erreicht werden, wonach eine spätere Antragstellung gute Aussichten auf eine Förderung hat.
Die Lenkungsgruppe Aachen-Nord wurde in ihrer Sitzung am 28.11.2011 über diese veränderte Vorgehensweise informiert.
Im Dezember 2011 hat die Stadt Aachen den Bewilligungsbescheid für die beiden verbliebenen Projekte Oberplatz und Spielplatz Wiesental erhalten.
Aus formellen Gründen fordert eine Nebenbestimmung dieses Bewilligungsbescheids, dass der zuständige Ratsausschuss die geänderte Zusammensetzung der 2. Förderstufe beschließt bzw. bestätigt.
Die in der Folge notwendigen Beschlüsse zur 3. Förderstufe werden derzeit vorbereitet und voraussichtlich in der Lenkungsgruppensitzung am 07.05.2012 beraten und danach dem Hauptausschuss vorgelegt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
finanzielle Auswirkungen | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 2012 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2012 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 1.080.000 | 1.080.000 | 2.400.000 | 2.400.000 | 4.000.000 | 4.000.000 |
Auszahlungen | 1.350.000 | 1.350.000 | 3.000.000 | 3.000.000 | 5.000.000 | 5.000.000 |
Ergebnis | -270.000 | -270.000 | -600.000 | -600.000 | -1.000.000 | -1.000.000 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 2012 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2012 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 300.000 | 300.000 | 1.038.000 | 1.038.000 | s. Anmerkungen | |
Personal-/Sachaufwand | 375.000 | 375.000 | 1.297.500 | 1.297.500 | ||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | -75.000 | -75.000 | -243.000 | -243.000 | ||
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Anmerkungen:
Folgekosten: Die wesentlichen konsumtiven Projektbestandteile bewirken keine Folgekosten, da sie ausschließlich innerhalb der Projektlaufzeit anfallen. Sollten doch Folgekosten anfallen, werden diese teilprojektspezifisch im Rahmen der jeweiligen Projektentwicklung ermittelt und können derzeit noch nicht angegeben werden. Sie sind im Projekt aufzufangen.
Die Folgekosten der investiven Maßnahmen können derzeit noch nicht ermittelt und somit hier noch nicht beziffert werden. Es wird aber aufgrund der Verortung zumindest der Tiefbaumaßnahmen im Bestand davon ausgegangen, dass keine im Vergleich zu den heutigen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen erhöhten Folgekosten anfallen.
Bei den haushalterisch dargestellten finanziellen Auswirkungen ist sich die Fachverwaltung bewusst, dass es Verschiebungen im zeitlichen Ablauf der Projektverwirklichung kommen kann. Insgesamt kommt es damit aber nicht zu Mehrbelastungen des städtischen Haushaltes im Rahmen der gesamten Projektlaufzeit.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
2 Straßen
Karte wird geladen…
Dokument
Projekt: Soziale Stadt Aachen-Nord
Zum ProjektNach 12 Jahren Städtebauförderung im Stadtteil Aachen-Nord wird eine Gesamtevaluation durchgeführt und ein Verstetigungskonzept für die Zukunft erarbeitet.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Soziale Stadt Aachen-Nord fortführen;hier: Ratsantrag der SPD-Fraktion (Nr. 076/18)FB 61/0136/WP18 · 24. Juni 2021
- Soziale Stadt Aachen-Nord: Aktueller Stand und Änderungsantrag zur 9. Förderstufe / Jülicher StraßeFB 61/0074/WP18 · 24. März 2021
- Umgestaltung Tal- und Scheibenstraße ("Soziale Stadt Aachen-Nord")hier: PlanungsbeschlussFB 61/1250/WP17 · 12. Sept. 2019
- Soziale Stadt Aachen-Nord: Aktueller Stand des Projekts und 9. FörderstufeFB 61/1055/WP17 · 5. Dez. 2018
KI-Analyse
Worum geht es?
Im Rahmen des Programms „Soziale Stadt Aachen-Nord“ werden Fördermittel für die Umgestaltung des Oberplatzes und eines Spielplatzes bewilligt.
Projekt
Soziale Stadt Aachen-Nord
Auch: Stadtteilentwicklung Aachen-Nord
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
FörderungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Dezernat III
- Geändert
- 23.2.2026