Änderung der Satzung für den Zweckverband AVV
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Der Zweckverband AVV passt seine Satzung an, um die Verwaltung von Landesmitteln für das Sozialticket effizienter zu gestalten.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen stimmt der 3.Satzung zur Änderung der Satzung für den Zweckverband Aachener Verkehrsverbund in der der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügten Fassung zu.
Die Neufassung tritt nach positiver Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Zweckverband AVV (Sitzung am 20.12.2011) am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln in Kraft.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Land NRW gewährt seit dem Jahr 2011 nach Maßgabe des Runderlasses Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011) vom 08.08.2011 des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV) Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets, um der Teilhabe aller Bevölkerungsschichten an einem durch Mobilität bestimmten Leben zu dienen.
Die Verbandsversammlung des Zweckverband AVV hat die Übertragung der Aufgabe zur Abwicklung und Bewirtschaftung der Landesmittel auf den Zweckverband AVV gemäß Beschluss 2/2011 einstimmig befürwortet. Bei einer solchen Vorgehensweise sinkt der insgesamt im Bereich des AVV entstehende Verwaltungsaufwand sowohl auf Aufgabenträgerseite als auch als auch auf Seiten der Verkehrsunternehmen. Der Zweckverband wird die Mittel über eine Allgemeine Vorschrift nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an die Verkehrsunternehmen im AVV weiterleiten. Diesbezüglich ist es notwendig, die Aufgabe vergleichbar mit den bereits bestehenden Regelungen zu § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (Fahrzeugförderung) und §11a ÖPNVG NRW (Ausbildungsverkehr-Pauschale) durch eine entsprechende Satzungsänderung auf den Zweckverband zu übertragen.
Infolgedessen ist eine Modifizierung der §§ 3 Abs. 6 und 13 der Satzung für den Zweckverband AVV notwendig. Darüber hinaus werden die Zuständigkeiten der Verbandsversammlung gemäß §6 Abs. 2 um die Beschlussfassung über die Ergebnisrechnung ergänzt, da diese die Abrechnung des Verbundetats darstellt und wie der Verbundetat selbst zwingend von der Verbandsversammlung beschlossen werden soll.
Die übrigen Änderungen sind lediglich redaktioneller Art. Die Änderungen und Ergänzungen der Satzung sind zum einen entsprechend ihrer Reihenfolge in der Satzung als Anlage 1 und zum anderen als Fließtext als Anlage 2 beigefügt.
Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln ist es erforderlich, dass der Aufgabenübertragung durch die zuständigen Gremien der Verbandsmitglieder (Rat der Stadt Aachen, Städteregionstag sowie die Kreistage Düren und Heinsberg) zugestimmt wird.
Auswirkungen
Dokument
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KI-Analyse
Worum geht es?
Der Zweckverband AVV passt seine Satzung an, um die Verwaltung von Landesmitteln für das Sozialticket effizienter zu gestalten.
Projekt
AVV Satzungsänderung Sozialticket
Auch: AVV Satzung, Sozialticket NRW
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Aachener Verkehrsverbund
- Geändert
- 23.2.2026