Vorlage·AVV/0019/WP16·15. Februar 2012

Änderung der Satzung für den Zweckverband AVV

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Zweckverband AVV passt seine Satzung an, um die Verwaltung von Landesmitteln für das Sozialticket effizienter zu gestalten.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen stimmt der „3.Satzung zur Änderung der Satzung für den Zweckverband Aachener Verkehrs­ver­bund“ in der der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügten Fassung zu.

Die Neufassung tritt – nach positiver Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Zweck­verband AVV (Sitzung am 20.12.2011) – am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln in Kraft.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Land NRW gewährt seit dem Jahr 2011 nach Maßgabe des Runderlasses „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personen­nahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011)“ vom 08.08.2011 des Ministe­riums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV) Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets, um der Teilhabe aller Bevöl­ke­rungsschichten an einem durch Mobilität bestimmten Leben zu dienen.

Die Verbandsversammlung des Zweckverband AVV hat die Übertragung der Aufgabe zur Abwicklung und Bewirtschaftung der Landesmittel auf den Zweckverband AVV gemäß Beschluss 2/2011 einstimmig befürwortet. Bei einer solchen Vorgehensweise sinkt der insgesamt im Bereich des AVV entstehende Verwaltungsaufwand sowohl auf Aufgaben­trägerseite als auch als auch auf Seiten der Verkehrsunternehmen. Der Zweckverband wird die Mittel über eine Allgemeine Vorschrift nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an die Verkehrsunternehmen im AVV weiterleiten. Diesbezüglich ist es notwendig, die Aufgabe – vergleichbar mit den bereits bestehenden Rege­lungen zu § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (Fahrzeugförderung) und §11a ÖPNVG NRW (Ausbil­dungs­verkehr-Pauschale)– durch eine entsprechende Satzungsänderung auf den Zweckver­band zu übertragen.

Infolgedessen ist eine Modifizierung der §§ 3 Abs. 6 und 13 der Satzung für den Zweckverband AVV notwendig. Darüber hinaus werden die Zuständigkeiten der Verbandsversammlung gemäß §6 Abs. 2 um „die Beschlussfassung über die Ergebnis­rechnung“ ergänzt, da diese die Abrech­nung des Verbundetats darstellt und – wie der Verbundetat selbst – zwingend von der Ver­bands­versammlung beschlossen werden soll.

Die übrigen Änderungen sind lediglich redaktioneller Art. Die Änderungen und Ergänzungen der Satzung sind zum einen entsprechend ihrer Reihenfolge in der Satzung als Anlage 1 und zum anderen als Fließtext als Anlage 2 beigefügt.

Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln ist es erforderlich, dass der Aufgaben­über­tragung durch die zuständigen Gremien der Verbandsmitglieder (Rat der Stadt Aachen, Städteregionstag sowie die Kreistage Düren und Heinsberg) zugestimmt wird.

Auswirkungen

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Worum geht es?

Der Zweckverband AVV passt seine Satzung an, um die Verwaltung von Landesmitteln für das Sozialticket effizienter zu gestalten.

Projekt

AVV Satzungsänderung Sozialticket

Auch: AVV Satzung, Sozialticket NRW

Kategorien

VerkehrSoziales & Integration

Schlagworte

ÖPNVSatzungsrechtFördermittel

Betroffene Gruppen

ÖPNV-Nutzereinkommensschwache Haushalte

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Aachener Verkehrsverbund
Geändert
23.2.2026
Technische Details