Erneuerung Parkflächenmarkierungen im Stadtbezirk;Antrag der CDU-Fraktion vom 20.02.2012
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Parkflächen in einem verkehrsberuhigten Bereich sollen neu markiert werden, um die Aufenthaltsqualität und Parkmöglichkeiten besser in Einklang zu bringen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach
-im verkehrsberuhigten Bereich Germanusstraße drei weitere Parkmöglichkeiten markiert werden und
-im Bereich Alt-Haarener-Straße 85-91 drei Parkstände farblich gekennzeichnet werden.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1.)Verkehrsberuhigter Bereich Germanusstraße zwischen oberer Alt-Haarener-Straße und Bürgerzentrum
Da die mit dem Ausbau des verkehrsberuhigten Bereiches Germanusstraße baulich vorgesehenen Parkstände auch unmittelbar nach Fertigstellung bereits dem Bedarf nicht entsprachen und andererseits die Aufenthaltsfunktion dieses verkehrsberuhigten Bereiches zwischen Kirche und Bürgerhaus nicht so bedeutsam wie von der Verwaltung geplant war, hat die Verwaltung bereits in 1994 durch zusätzliche Markierungen das zulässige Parkangebot in ein seinerzeit vertretbares Maß angehoben. Somit darf jetzt auf der Seite des Bürgerhauses fasst durchgehend geparkt werden und auf der Seite der Kirche an ausgewählten Stellen ohne Grundstückszufahrten. Hierbei darf nicht aus den Augen verloren werden, dass der verkehrsberuhigte Bereich anders als eine normale Gemeindestraße in erster Linie Aufenthaltsfunktion für Fußgänger, spielende Kinder oder ältere Personen haben soll und nicht vorrangig als Parkplatz dienen darf. Aus diesem Grunde sollen mehr Freiflächen erhalten bleiben als z. B. in der nachfolgenden Germanusstraße.
Die Verwaltung könnte sich vorstellen, vor dem Haus 40 sowie auf der gegenüberliegenden Seite neben der Hecke der unmittelbar an die Grundstücksgrenze ragenden Kirche je einen weiteren Parkstand zu markieren. Schließlich könnte der letzte Parkstreifen vor der Sitzgruppe um ca. 3 m bis an den roten Pflasterstreifen verlängert werden und so die Parkmöglichkeit für ein weiteres Fahrzeug geschaffen werden. Der Bereich der Sitzgruppe an der Ecke Germanusstraße sowie die Wendefläche in Höhe des Bürgerhauses sollten jedoch als Spielraum für Kleinkinder, Aufenthaltsfläche für Pfarrkirchenbesucher sowie als Treff für die Haarener Bevölkerung frei bleiben und nicht zugeparkt werden. Die vorgeschlagenen Flächen sind in beigefügtem Planauszug farblich verdeutlicht.
2.)Alt-Haarener-Straße 85-91
In diesem Teilstück des verkehrsberuhigten Bereiches sind die anders gepflasterten beiden Stellplätze tatsächlich besonders bei Dunkelheit oder Regen kaum noch auszumachen, sodass eine Verdeutlichung durch Markierungslinien angezeigt ist. Hierbei könnte der derzeit ca. 6 m lange Parkstand vor Haus 87 bis 89 um 4 m in Richtung Zehnthof verlängert werden und dadurch eine Abstellmöglichkeit für zwei Fahrzeuge bilden. Die dann noch verbleibende Restfahrbahn von 3 m ermöglicht dem Anlieger- und Rettungsverkehr eine hindernisfreie Durchfahrt. Nach markierungstechnischer Verdeutlichung kann das ordnungsgemäße Parken in diesem Bereich durch städtische Überwachungskräfte kontrolliert werden und falsches Parken geahndet werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten der Markierungsarbeiten werden aus dem laufenden Ansatz für die Unterhaltung von Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel getragen.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
1 Straße
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Worum geht es?
Parkflächen in einem verkehrsberuhigten Bereich sollen neu markiert werden, um die Aufenthaltsqualität und Parkmöglichkeiten besser in Einklang zu bringen.
Projekt
Parkflächenmarkierung Germanusstraße
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
SanierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantBezirk
HaarenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026