Ertüchtigung des Wirtschaftsplans für den Kulturbetrieb zur Bewältigung besonderer Aufgabenhier: Absicherung des September Specials nach dem Ausfall von SponsorengeldernAntrag der SPD Fraktion vom 26.01.2012
Inhalt
Erläuterungen
Finanzielle Absicherung einer städtischen Kulturveranstaltung nach dem Ausfall von Sponsorengeldern. Die Stadt prüft, wie das Programm trotz fehlender Mittel aufrechterhalten werden kann.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ertüchtigung des Wirtschaftsplanes zur Bewältigung besonderer Aufgaben, hier Absicherung des September Special nach dem Ausfall von Sponsorengeldern
Beim Aachen September Special fällt der Stadt Aachen die Sonderrolle als Mitveranstalterin in organisatorischer Hinsicht zu. Für die Akquise von Sponsorengeldern zeichnet sich einzig der Märkte- und Aktionskreis Aachen City e.V. als Hauptveranstalter zuständig. Insofern trifft die Stadt Aachen keine Pflicht zur Absicherung etwaig ausfallender Sponsorengelder.
Nichtsdestotrotz liegt die erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung im Interesse der Stadt. Nicht allein aus diesem Grund leistet der Kulturbetrieb jährlich einen Beitrag in Form einer entsprechenden Programmgestaltung auf einer der vier Bühnen während aller Veranstaltungstage.
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Worum geht es?
Finanzielle Absicherung einer städtischen Kulturveranstaltung nach dem Ausfall von Sponsorengeldern. Die Stadt prüft, wie das Programm trotz fehlender Mittel aufrechterhalten werden kann.
Projekt
Aachen September Special
Auch: September Special
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
FörderungVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 49 - Kulturbetrieb
- Geändert
- 23.2.2026