Vorlage·FB 40/0127/WP16·10. Mai 2012

Einrichtung von zwei integrativen Lerngruppen an der Maria-Montessori-Gesamtschule

Inhalt

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Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Maria-Montessori-Gesamtschule erweitert ihr Angebot für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch zwei neue integrative Lerngruppen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Einrichtung von zwei integrativen Lerngruppen (eine beginnend in Klasse 7, die zweite beginnend in der Klasse 9) an der Maria-Montessori-Gesamtschule ab dem Schuljahr 2012/2013 vorbehaltlich der Stellungnahme der Schulaufsicht zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1.Ausgangssituation

Die Maria-Montessori-Gesamtschule hat für das Schuljahr 2012/2013 die Einrichtung von zwei integrativen Lerngruppen, eine beginnend mit der Jahrgangsstufe 7 und eine weitere beginnend in der Jahrgangsstufe 9 beantragt.

In der Jahrgangsstufe 7 soll eine Integrative Lerngruppe eingerichtet werden, da in der jetzigen Jahrgangsstufe 6 eine Schülerin beschult wird, die in der Grundschule mit sonderpädagogischen Förderbedarf „Lernen und geistige Entwicklung“ unterrichtet wurde. Der Förderbedarf wurde Ende des 4. Schuljahres beim Übergang in die weiterführende Schule probeweise aufgehoben. Nunmehr wurde bei der jährlichen Überprüfung festgestellt, dass dieser Förderbedarf weiterbesteht.

In der Klasse 9 wird eine Schülerin unterrichtet, für die nun ebenfalls ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, der eine zieldifferente Beschulung in einer ILG erfordert.

In integrativen Lerngruppen lernen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowohl nach den Richtlinien über ihren Förderschwerpunkt, als auch nach den Unterrichtsvorgaben der allgemeinbildenden Schule zieldifferent.

Die nach § 20, Abs. 8 Schulgesetz NRW erforderliche Prüfung des von der Schule vorgelegten pädagogischen Konzeptes zur Einrichtung von zwei integrativen Lerngruppen durch die Schulaufsichtsbehörde steht noch aus.

Die Schulkonferenz der Maria-Montessori-Gesamtschule ist im Wege der Anhörung noch zu beteiligen.

2. Voraussetzungen für die Einrichtung

Die Maria-Montessori-Gesamtschule beschult seit 2005 Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich „soziale und emotionale Entwicklung“ sowie „Sprache“ im gemeinsamen Unterricht (GU).

Das bisherige pädagogische Konzept, das von der Schulkonferenz am 27.04.2005 verabschiedet wurde, sieht vor, dass in je drei Klassen pro Jahrgang Kinder mit folgenden sonderpädagogischen Schwerpunkten zielgleich beschult werden: Sprache, emotionale sozial Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen und körperliche und motorische Entwicklung.

Die Klassenstärke der GU-Klassen wird pro GU-Kind um eine(n) Schüler/in herabgesetzt. Ein Tutorenteam und ein GU-Lehrer, der nach Absprache mit den Tutorinnen mit den Fachlehrern und Fachlehrerinnen als Doppelbesetzung am Unterricht teilnimmt, betreuen die Klassen. Der Unterricht mit dem GU-Lehrer kann je nach Absprache als Teamteaching, als Unterricht in der Kleingruppe oder auch als Einzelbetreuung sowohl im Klassenraum als auch im Vorraum der Klassen oder im „Traumzeitraum“ gehalten werden. Der GU-Lehrer ist dabei Lernbegleiter und Berater der Schülerinnen und Schüler.

Die Arbeitsweise an der Maria-Montessori-Gesamtschule mit 6-8 Stunden „Freie Wahl der Arbeit“ pro Woche und einem Unterricht, in dem das individuelle Lernen im Mittelpunkt steht, ermöglicht die erforderliche Differenzierung.

Auf Grund der positiven Erfahrung, die in den letzten Jahren mit dem gemeinsamen Unterricht gesammelt werden konnten, beantragt die Schule nun die Einrichtung von zwei integrativen Lerngruppen für das Schuljahr 2012/2013.

3. Stellungnahme der Fachverwaltung Schulbetrieb

Die gem. § 20, Abs. 8 Schulgesetz erforderlichen personellen und sächlichen Voraussetzungen an der Maria-Montessori-Gesamtschule sind gegeben. Die Personalausstattung wird durch das Land sichergestellt.

Die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Unterrichtsräume können bereitgestellt werden; neben einem Klassenraum steht ein Gruppendifferenzierungsraum zur Verfügung. Der zusätzliche Differenzierungsraum und die Mitnutzung der Stadtteilbücherei in der Schule bieten die Möglichkeit, bei Bedarf äußere Differenzierungs- und Fördermaßnahmen durchzuführen.

Für die Anschaffung von Differenzierungsmaterialien für den gemeinsamen Unterricht und Integrativer Lerngruppen sowie zusätzlicher Möblierung stehen der Schule die Mittel ihres Schulbudgets zur Verfügung, die aus Sicht des Schulbetriebs hierfür auch auskömmlich sind.

Fazit:

Der Schulbetrieb befürwortet – vorbehaltlich der Stellungnahme der Schulaufsicht - den Antrag der Maria-Montessori-Gesamtschule ab dem Schuljahr 2012/2013, integrative Lerngruppen in der Sekundarstufe I, ab Jahrgangsstufe 7 sowie ab Jahrgangsstufe 9, einzurichten und empfiehlt dem Schulausschuss unter der vorgenannten Bedingung der Einrichtung zuzustimmen. Hierdurch wird Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Möglichkeit geboten, wohnortnah eine weiterführende Schule zu besuchen, an der ihre Potentiale gefördert werden und sie einen differenzierten Anschluss erhalten können.

Die Stellungnahme der Schulaufsicht wird bis zur Schulausschusssitzung vorgelegt. In der Sitzung steht die Schulleitung für Fragen zur Verfügung.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Keine Auswirkungen

Investive Auswirkungen

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

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Worum geht es?

Die Maria-Montessori-Gesamtschule erweitert ihr Angebot für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch zwei neue integrative Lerngruppen.

Projekt

Integrative Lerngruppen Montessori-Gesamtschule

Auch: ILG Montessori-Gesamtschule

Kategorien

Bildung

Schlagworte

InklusionSonderpädagogikGanztagsbetreuungIndividuelles Lernen

Betroffene Gruppen

Schüler mit FörderbedarfElternLehrkräfte

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Schule
Geändert
23.2.2026
Technische Details