Vorlage·FB 51/0178/WP16·19. Juni 2012

Bericht des RPA über die Überprüfung der Gewährung von Zuschüssen des FB 45 für die Bezirkssozialarbeit von freien Trägern

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Zeit vom 01.03.2012 bis 31.03.2012 wurde durch das RPA die Gewährung von Zuschüssen des FB 45 für die Bezirkssozialarbeit von freien Trägern überprüft.

Der Abschlussbericht erfolgte am 02.05.2012.

Die Überprüfung erfolgte in Anlehnung an § 103 Gemeindeordnung für das Land NRW in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Rechnungsprüfungsordnung.

Gegenstand der Prüfung war die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Zuschüsse erteilt werden und ob seitens der freien Träger auch den Zuschüssen entsprechende Leistungen erbracht werden.

Weiter sollte geprüft werden, ob zukünftig eine Kostenreduzierung für die Stadt Aachen möglich ist.

Nachfolgende Anregungen wurden seitens des Prüfers getätigt:

  1. Seitens der Rechnungsprüfung wird angeregt, die Zuschüsse für die Bezirkssozialarbeit im Hinblick auf die Sachkosten den aktuellen Entwicklungen entsprechend im Rahmen der nächsten Verhandlungen anzupassen.
  2. Zukünftig sollen von allen Wohlfahrtsverbänden einheitliche und ausschließlich die Bezirkssozialarbeit betreffende Verwendungsnachweise eingefordert werden.
  3. In allen mit den Wohlfahrtsverbänden getroffenen Vereinbarungen befindet sich im § 2 "Leistungen des Trägers" ein Schreibfehler.

    In Absatz 3 Satz 2 ist die gesetzliche Grundlage nicht das SGB VII, sondern das SGB VIII.

    Dies sollte bei den neuen Vereinbarungen berichtigt werden.

Zu Punkt 1 wird die Fachverwaltung im Herbst eine gesonderte und bezüglich der aufgeworfenen Thematik aufbereitete Vorlage dem Ausschuss vorlegen, dies vor dem Hintergrund, dass die Anregung des RPA zur Folge hat, die vorhandenen Leistungsvereinbarungen nicht nur bei den im RPA-Bericht genannten freien Trägern, sondern auch weitere Leistungsvereinbarungen fristgerecht zum 31.12.2012 zu kündigen wären.

Zu Punkt 2 ist ein gemeinsamer Gesprächstermin terminiert.

Vor dem Hintergrund des Gesamtergebnisses war eine Stellungnahme seitens FB 45 nicht erforderlich.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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0

0

Auszahlungen

0

0

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0

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

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0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

RechnungsprüfungZuschüsseBezirkssozialarbeit

Handlungstyp

Kenntnisnahme

Verfahrensstand

Abgeschlossen

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Technische Details