Vorlage·B 03/0065/WP16·21. Juni 2012

Turmstraße von Roermonder Straße bis Pontwall / IntzestraßeAbrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Nach der Erneuerung des Kanals in der Turmstraße werden Anlieger zur Finanzierung der Oberflächenentwässerung herangezogen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage Turmstraße von Roermonder Straße bis Pontwall / Intzestraßezum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Beitragssatzung.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der aus dem Jahr 1911 stammende Mischwasserkanal in der Turmstraße von Roermonder Straße bis Pontwall / Intzestraßewurde im Jahre 2008 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war. Die Abnahme der Kanalbauarbeiten erfolgte am11.11.2008 (Entstehung der sachlichen Beitragspflicht).

Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt,die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung bezieht.

Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.

1.Die Einstufung der Turmstraße von Roermonder Straße bis Pontwall / Intzestraßeerfolgt als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) der städtischen Beitragssatzung vom 21.12.2007 in der derzeit gültigen Fassung (SBS).

2.Die beitragsfähigen Ausbaukosten betragen insgesamt . . ... ..27.320,66 €

Hiervon entfallen auf

die Oberflächenentwässerung . .......................................................................27.320,66 €

3.Der Anteil der Beitragspflichtigen am vorgenannten beitragsfähigen Aufwand beträgt für

die Oberflächenentwässerung . . 8.196,19 €

(30% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe g) SBS)

4.Der vorgenannte gekürzte beitragsfähige Aufwand ist gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung (SBS) auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit zu verteilen.

8.196,19 € : 27.913 m² = 0,29 € / m² (gerundeter Beitragssatz)

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2012

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2012

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1.600.000

1.600.000

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

0

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Maßnahmebezogene Einnahmen

8.196,19€ Beiträge gem. § 8 KAG NW

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

4 Straßen

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Nach der Erneuerung des Kanals in der Turmstraße werden Anlieger zur Finanzierung der Oberflächenentwässerung herangezogen.

Projekt

Kanalerneuerung Turmstraße

Kategorien

VerkehrUmwelt & Natur

Schlagworte

KanalbauGebührenInfrastrukturfinanzierung

Betroffene Gruppen

Anwohner TurmstraßeGrundstückseigentümer

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
23.2.2026
Technische Details